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E-Bike Arbeitgeber Zuschuss zur Gehaltsumwandlung

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letzte Antwort am 22.03.2022 13:20:10 von Birgit-Wehrmann-
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Lucy2015
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo,

ich stehe gerade ziemlich auf dem Schlauch. Vielleicht kann mir es jemand erklären:

 

Der Arbeitgeber gibt seinem AN 100,00€ als Zuschuss zur Gehaltsumwandlung dazu. Es handelt sich hier um eine Überlassung eines E-Bikes.

 

Ich hätte hier folgende Werte: Gehaltsumwandlung (Leasingrate netto, da kein VSt Abzug 187,24€) abzüglich 100,00 € AG Anteil. Somit wären 87,24€ vom Arbeitnehmer umzuwandeln. Ansatz Geldwerter Vorteil für Privatnutzung 12,00 € monatlich. 

 

Was hat das für einen Sinn? 😄  Außer das der AN 100,00 € weniger auf sein Gehalt verzichten muss?

 

 

Wie weise ich die 100,00 € auf der Gehaltsabrechnung aus? Also mit welcher Lohnart. 2000?

 

Oder ist es so das die 100,00€ Arbeitgeber Anteil steuerfrei sind §3 Nr. 37 EStG (ich vermute nein, da ja hier die Voraussetzung 100% AG Finanzierung gegeben sein muss).

 

Verwendet ihr in solchen Fällen einen Überlasssungsverträge und wenn ja gibt es ein gutes Muster?

 

Danke.

 

 

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

ich würde eine im 2000er Bereich angesiedelte Lohnart, z.B. 2033, nehmen diese auf eine freie Nummer kopieren und entsprechend benennen. Die Umwandlung dann mit den vollen 187,24 € erfassen.

 

Dann ist es auf der Lohnabrechnung eindeutig ablesbar.

 

Zum Vertragsmuster: viele Fahrradanbieter haben selbst welche, die beim Leasingabschluss gleich mit ausgefüllt werden können.

LG
VM
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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
11770 Mal angesehen

Hallo,
das Vorgehen bei Gehaltsumwandlung für ein (Elektro-) Fahrrad und die Eingabe in den Stammdaten finden Sie im Dokument 1007748, Überlassung von Firmenrad, E-Bike und Pedelec- Hintergrund und im Dokument 1008102 (Elektro-) Fahrrad mit einer Gehaltsumwandlung abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt


Ein zu zahlender Arbeitgeberzuschuss zum (Elektro-) Fahrrad reduziert im Allgemeinen die Gehaltsumwandlung des Arbeitnehmers.

 
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich an die üblichen Servicekanäle.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
Birgit-Wehrmann-
Beginner
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Nachricht 4 von 4
11495 Mal angesehen

Hallo,

aber muss das BMF-Schreiben vom Bayerischen Landesamt vom 17.03.2021 nicht für alle e-bike's umgesetzt werden, egal in welchem Bundesland man ist?

Und wie bilde ich es ab, wenn die Gehaltsumwandlung kleiner als die Leasingrate ist, damit ich die Mindest-BMG habe?

 

Gibt es hierzu auch schon eine Entscheidung?

 

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Birgit

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letzte Antwort am 22.03.2022 13:20:10 von Birgit-Wehrmann-
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