Hallo zusammen,
eine Frage an euch.
Ein Mandant möchte Mitarbeitern E-Bikes zur Verfügung stellen.
Er will aber weder leasen noch kaufen. Es gibt diverse Angeboten über E-Bike-Abos.
Hier wird ein E-Bike für eine monatliche Abo-Rate überlassen.
Auf den Internetseiten wird immer nur geschrieben § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei.
Das ist ja auch richtig, wenn das E-Bike zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn überlassen wird.
Bei Leasing/Kauf erfassen wir dann die unverbindliche Preisempfehlung im Programm um u.a. die USt richtig in die FiBu zu bekommen.
Wie ist das beim E-Bike-Abo? Wird hier auch eine unverbindliche Preisempfehlung herangezogen oder der monatliche Abo-Preis? Hat jemand Erfahrung damit? Ich hatte bisher nur geleaste oder gekaufte E-Bikes.
PS: Jetzt mach ich das schon so viele Jahre und immer gibt es was neues;)
LG
Roth1
Hallo Roth1,
leider können wir Sie rechtlich nicht beraten.
Nehmen Sie zur Klärung bitte Kontakt zur zuständigen Finanzbehörde auf.
Hallo,
aus meiner Sicht dürfte es für den geldwerten Vorteil keine Rolle spielen, ob ein überlassenes Fahrrad über drei Jahr geleast wurde oder nur monatsweise im Abo angemietet wird.
Aus diesem Grund sollte der geldwerte Vorteil nach der 1 % Methode berechnet werden.
Um genauer zu sein: Der geldwerte Vorteil eines Fahrrads bzw. Pedelecs bis 25 kmh beträgt 0,25 % des Bruttolistenpreises.
Hoffe, dass ich dir weiter helfen konnte.
Gruß
OLJA