Guten Tag,
ich habe eine Frage.
Es gibt ja die Möglichkeit einem Mitarbeiter eine netto Strompauschale für das laden seines Dienst E-Autos Zuhause zukommen zu lassen. Muss ich es als Arbeitgeber akzeptieren, wenn der Mitarbeiter aber lieber seinen tatsächlichen Verbrauch über seine Wallbox abrechnen möchte. Oder darf ich als Arbeitgeber bestimmen das es nur diese Pauschale gibt.
Vielen lieben Dank für Euren Input.
Es sollte im Überlassungsvertrag stehen, welche Kosten der Arbeitgeber trägt.
Bei der Wallbox gibt es einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die Abrechnung anerkannt wird.
Sie muss bestimmte Eichrechtskonformitäten erfüllen, einen eigenen Zähler haben und es muss/sollte einen Zugangsschutz oder ähnliches geben, damit das Laden des Firmenwagens von anderen Autos getrennt aufgezeichnet wird.
Grund- und Arbeitspreis des Stroms müssen dem AG bekannt sein