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Durchschnittsberechnung bei einer 6-Tage Woche

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letzte Antwort am 01.09.2022 17:10:32 von TN
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kimeba
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 5
138 Mal angesehen

Hallo!

 

Ich muss bei meinem neuen AG u.a. die Urlaubstage bei Lohnempfängern eingeben (LuG Kalenderfunktion oder was ist da eventuell besser). Leider haben wir keine Dienstpläne oder festen Tage / Arbeitszeiten an denen gearbeitet wird.

 

Wenn ich nun den Durchschnitt errechne, würde ich normmalerweise die Tage an denen der Mitarbeiter (MA) krank ist, mit diesen Stunden belegen.

 

z.B. MA ist Do bis So krank, dann würde ich Mo - Mi die Stunden laut Stundenzettel erfassen und die anderen beiden Tage per Durchschnittsberechnung ermitteln. (bei einer 40h-Woche)

 

 

Wie gehe ich nun aber vor, wenn die MAs an allen Tagen arbeiten könnten, das aber sehr unregelmäßig ist, sowohl von den Tagen, als auch von den Arbeitszeiten her. Kann ich dann trotzdem einfach Do u Fr nehmen - auch wenn ab und an mal Sa oder So gearbeitet wird?

 

oder

 

Wäre eine Umrechnung auf Kalendertage erlaubt? Sodass ich wie in meinen Beispiel dann auch Sa und So immer mit berücksichtige? (40h / 7 Tage = 5,712h pro Tag)

 

Mein größten Problem habe ich mit den variablen Arbeitszeiten (kein Hinweis  im AV) - ist das überhaupt so in Ordnung bzw. sinnvoll?

 

Ich hoffe das meine Ausführung einigermaßen verständlich sind 🙂

Für Dokumente oder Links wäre ich ebenfalls dankbar

 

 

mfg Torsten

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
107 Mal angesehen

Hallo Torsten,

 


prinzipiell können Sie frei entscheiden, wie Sie die Umrechnung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit vornehmen möchten.


Aufgrund der Komplexität des Themas Durchschnittsberechnung in Verbindung mit unregelmäßigen Arbeitszeiten empfehlen wir Ihnen, eine individuelle Beratung online  zu buchen. 


Bei einer Beratung Online erhalten Sie zu Ihrem Sachverhalt eine umfangreiche Beratung und/oder die Neueinrichtung in Ihrem Programm.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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TN
Fachmann
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Nachricht 3 von 5
89 Mal angesehen

Im Zuge des aktualisierten Nachweisgesetzes dürften solcherlei Verträge wohl problematisch sein.

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einmalnoch
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 5
82 Mal angesehen

@TN 

 

Und damit Schichtbetrieb de facto verboten?

 

@Matthias_Platz 

 

Interessant, dass Schichtbetrieb jetzt so komplex in DATEV Lohn gestaltet wurde das eine individuelle Lösung erforderlich ist. Ausnutzen von Herrschaftswissen? Gut zu wissen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 5 von 5
80 Mal angesehen

Auch für Schichtbetriebe lassen sich Arbeitsverträge mit vollständigen Inhalten erstellen 🙂

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letzte Antwort am 01.09.2022 17:10:32 von TN
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