In Lodas ist eingestellt, dass die Überweisungen an AN, Krankenkasse und FA nach Abrechnung in Datev Unternehmen Online bereitgestellt werden.
Wenn z.B. die Abrechnungen Januar am 20.01. erstellt werden , landen auch Überweisungen für Februar in DUO. Kann dies abgestellt werden?
Hallo,
wenn in LODAS die Abrechnung für den Monat 01/2019 erstellt wird, werden auch nur Zahlungen für den Monat 01/2019 ausgegeben und an Unternehmen online weitergeleitet.
Die einzige Zahlung, die für den Folgemonat erstellt werden kann, ist die Zahlung an die Krankenkassen. Dies ist nur der Fall, wenn es sich um einen Schätzmandanten handelt.
Dadurch wird mit der Abrechnung 01/2019 ein Beitragsnachweis für 02/2019 erstellt und die Zahlung für den Monat 02/2019 an Unternehmen online weitergegeben. Dies lässt sich programmtechnisch nicht unterdrücken, da der Monatsausweis korrekt ist.
Freundliche Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke für Ihre Erläuterungen.
Es wurden aber auch Lohnzahlungen für Februar hochgeladen - nicht nur die Krankenkassen. Vielleicht war dass auch nur ein einmaliger Fehler.
Hallo,
wurde für den Monat Februar ein Vorschuss oder eine Vorwegabrechnung gesendet, was zu dieser Lohnzahlung führen konnte?
Wenn dies nicht der Fall war, muss der Fall genauer geprüft werden. Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Servicekanal an uns.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke für die Hilfe. Falls dies mit der Februar Abrechnung nochmal geschieht, werde ich melden. Danke.
Wenn eine automatische Abrechnung z. B. am 20. erstellt wird, könnte die Schätzung doch abgestellt werden. Dadurch wird die geschätzten Überweisungsträger nicht in DUO bereitgestellt. Stimmt das ?
Hallo,
ja das ist korrekt. Wird das Schätzverfahren beendet, werden künftig keine weiteren Zahlungsträger für Folgemonate bereitgestellt.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Deaktivierung der Teilnahme am Schätzverfahren im aktuellen Bearbeitungsmonat erfassen und vor der nächsten Lohnabrechnung ins Rechenzentrum senden. Es sind dabei nur die Stammdaten ins Rechenzentrum zu senden. Im Dokument Sozialversicherungsbeiträge abführen - bei früher oder normaler SV-Fälligkeit ist das Vorgehen unter Punkt 2.2.13 auch noch einmal beschrieben.
Der geschätzte Beitragsnachweis wird daraufhin storniert. Die Restbeitragsverrechnung aus dem Vormonat wird mit der nächsten Abrechnung noch einmalig vorgenommen. Ab dem Folgemonat, werden nur die tatsächlich für den Abrechnungsmonat angefallenen Beiträge übermittelt und als Zahlungsdatei für Unternehmen Online bereitgestellt
Freundliche Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG