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Drittschuldnererklärung / Pfändung

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letzte Antwort am 26.06.2023 09:48:40 von björn
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Nic1
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

ich hätte eine allgemeine Frage, kann ich über das Programm Datev Lodas für eine Pfändung die Drittschuldnererklärung erstellen lassen?

Wenn ja, kann mir jemand sagen, wie das geht.

 

Und gibt es im Programm eine Übersicht, wo ich alle Pfändungen eines Mitarbeiters sehen kann?

 

Vielen Dank für die Hilfe 

björn
Experte
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Nachricht 2 von 6
810 Mal angesehen

Das geht leider nicht. Die Drittschuldnererklärung müssen Sie selber erstellen wenn kein vorgefertigtes Formular bei der Pfändung beilag.

 

Hierzu gibt es in den Auswertungen 2 extra Auswertung die man sich anlegen kann. Die eine stellt die Berechnung des pfändbaren Anteils dar und die andere ist eine Übersicht der vorhanden Pfändungen mit Tilgung und Restwert etc.

 

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Nic1
Beginner
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Nachricht 3 von 6
773 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank für die Antwort, dass würde mir sehr weiterhelfen, können Sie mir sagen wie genau ich diese extra Auswertungen anlege.

 

Lg Nicole

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 6
756 Mal angesehen

Über Mandantendaten -> Auswertungssteuerung -> Standardauswertungen und dann oben auf das "Blatt mit dem Plus" -> bei "Name der Auswertung" dann die entsprechenden Auswertungen einzeln auswählen und anschließend die gewünschten Einstellungen noch vornehmen.

 

Eine Mehrfachauswahl ist leider nicht möglich.

 

Am besten ist es, wenn Sie sich bei der Auswahl die Auswertungen nach "Fachgebiet" sortieren, dann haben Sie alle Auswertungen zum Thema Pfändung beinander stehen.

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K_Wolf
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 6
741 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ist es nicht üblich, das eine Drittschuldnererklärung bzw. Abtretungserklärung mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses mit zugestellt wird, damit der Arbeitgeber das nur noch unterschreiben muss?

 

Oder täusche ich mich da? 🤔

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björn
Experte
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Nachricht 6 von 6
735 Mal angesehen

Nein, leider nicht. Zumindest bei uns.

 

In der Regel stehen auf dem Pfändungsbeschluss nur standardmäßig die Fragen für die Drittschuldnererklärung, die dann schriftlich ggü. dem Gläubiger beantwortet werden müssen.

 

Ein extra vorgefertigtes Formular haben wir eher selten.

 

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letzte Antwort am 26.06.2023 09:48:40 von björn
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