Liebe Community,
hat jmd. Erfahrung, ob die Doppelte Haushaltsführung, mit Übernachtungen im Hotel / Anmietung Zweitwohnung zeitlich befristet sein muss, so dass die entstandenen Aufwendungen (mtl. max. € 1.000,00 ) steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden können?
Eine Kollegin warf das soeben in den Raum und bin diesbezüglich etwas verunsichert. Finde jedoch auch nichts über eine Befristung . . .
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
mit Übernachtungen im Hotel / Anmietung Zweitwohnung zeitlich befristet sein muss
Im selben Beschäftigungsverhältnis gibt es keine Befristung, soweit der Grund andauert.
FAQ dazu: Doppelte Haushaltsführung | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen