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Doppelte Haushaltsführung befristet

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letzte Antwort am 02.04.2026 11:32:55 von cro
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SJ_2020
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 1 von 2
116 Mal angesehen

Liebe Community,

 

hat jmd. Erfahrung, ob die Doppelte Haushaltsführung, mit Übernachtungen im Hotel / Anmietung Zweitwohnung zeitlich befristet sein muss, so dass die entstandenen Aufwendungen (mtl. max. € 1.000,00 ) steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden können?

 

Eine Kollegin warf das soeben in den Raum und bin diesbezüglich etwas verunsichert. Finde jedoch auch nichts über eine Befristung . . . 

 

Vielen Dank.

 

 

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
104 Mal angesehen

mit Übernachtungen im Hotel / Anmietung Zweitwohnung zeitlich befristet sein muss

Im selben Beschäftigungsverhältnis gibt es keine Befristung, soweit der Grund andauert.

 

FAQ dazu: Doppelte Haushaltsführung | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen

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letzte Antwort am 02.04.2026 11:32:55 von cro
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