Hallo zusammen,
wir haben zwei Mitarbeiter, die scheinbar versehentlich doppelt in Elstam angemeldet wurden. Nun kommt jeden Monat eine Fehlermeldung.
Wie kann ich das Problem beheben? Müssen die Mitarbeiter dann einmal wieder abgemeldet werden oder würde das dazu führen, dass sie komplett abgemeldet werden?
Viele Grüße
Sandra Templin
Hallo Sandra Templin,
wenn die Mitarbeiter unter dieser Mandanten- und Personalnummer bereits ordnungsgemäß am ELStAM-Verfahren angemeldet sind, könnten Sie die Fehlermeldung für die "doppelte" Anmeldung ignorieren. Da die Meldung jedoch jeden Monat ausgewiesen wird, deutet dies darauf hin, dass die Mitarbeiter unter diesen Ordnungsbegriffen noch nicht angemeldet sind.
Sie können, wie in der Meldung beschrieben, eine ELStAM-Ummeldung durchführen. Das Finanzamt nimmt Ummeldungen im ELStAM-Verfahren nur für den aktuellen Kalendermonat an. Somit können Sie die Mitarbeiter zum jetzigen Zeitpunkt noch rückwirkend zum 01.05.2022 anmelden. Läuft die Ummeldung fehlerfrei durch, erhalten Sie diese Fehlermeldung künftig nicht mehr. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden in diesem Fall gültig ab 05/2022 zurückgemeldet.
Grundsätzlich können die Mitarbeiter auch zu einem früheren Zeitpunkt abgemeldet und neu angemeldet werden. Für die Abmeldung benötigen Sie den Meldebeginn aus der ursprünglichen Anmeldung und z. B. den gleichen Tag als Meldeende. Die Anmeldung kann dann mit dem Folgetag als Meldebeginn erstellt werden. Als Meldebeginn darf seit dem 01.03.2022 frühestens der 01.01.2022 gemeldet werden.