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Div. AG-Vorschüsse/Darlehn Restschuld pendelt über/unter 2.600

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letzte Antwort am 08.12.2022 16:15:42 von Astrid_Preuß
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KR1
Einsteiger
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Hallo zusammen, 

 

ich habe folgendes Problem: 

 

Der AG gewährt dem AN (fast monatlich) immer wieder Lohnvorschüsse, welche

a) jeweils mit einer anderen Tilgungssumme

b) nacheinander

getilgt werden sollen. 

 

Diese haben ich (auch zur Abstimmung für die Fibu) unter Darlehn erfasst - soweit so gut. 

 

Die einzelnen Gewährungen liegen auch je unter 2.600 €, vorerst auch in Ordnung. 

 

Zum 31.10.2022 beträgt die Restschuld 2.000 € (i.O.)

Am 30.11.2022 kommt eine Gewährung von 1.500 € dazu; Abzüglich der Tilgung aus 11.2022 von 400 € liegt die Restschuld zum 30.11.2022 dann bei 3.100 € und somit über 2.600 €. 

 

Jetzt muss ich die Überwachung des geldwerten Vorteils vornehmen; meine folgenden Fragestellungen: 

- Muss ich jeden Monat manuell die Gesamt-Restschuld aller Darlehn (ich habe aktuell 6 Datensätze) ausrechnen/überprüfen über die "Darlehnsübersicht"?

- Wo aktiviere ich die Überwachung des geldwerten Vorteils? (Wo im Programm ist mir klar), aber bei welchem Darlehn? Alle offenen oder nur dieses, welches auch im Abrechnungsmonat getilgt wird? 

- Ein neues Darlehn mit großer Restschuldsumme ist nicht möglich, da wie oben genannt, je eine andere Rückzahlungssumme vereinbart wird und der MA auch wissen möchte, welche Summe je von welcher Zahlung noch offen ist. 

- Spekulativ fällt er ggf. mit einer (Sonder)Tilgung in 12.2022 wieder unter 2.600 € dann muss ich die Überwachung gelt. Vorteil deaktivieren? 

- Spekulativ mit weiterer neuer Gewährung in 01.2023 wieder über 2.600 € usw.... 

- Ggf. wird dem AN auch noch ein Tankgutschein von 50 € gezahlt, sodass der Zinsvorteil auch eine Auswirkung hätte....

 

Ich habe also ggf. monatlich das Wechselspiel Restschuld unter/über 2.600 €; wie verfahre ich hier??? 

 

Vielen Dank im Voraus

 

 

KR1
Einsteiger
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Update: 

Mein Mandant hat nun für die letzte Aufnahme der 1.500 € (vom 30.11.2022) ein - zinsfreien- Darlehnsvertrag geschlossen. 

 

Ist dies so möglich? Da unter 2.600 €? 

Dann sind ja alle alten Verträge mit Restschuld unter 2.600 €, wenn ich den oben genannten Abschluss in Summe nicht hinzurechnen, da dieser über einen gesonderten Darlehnsvertrag abgegolten ist? 

 

HILFEEE 😩😇

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

wir empfehlen Ihnen, jeden Darlehensvertrag (ob zinsfrei oder nicht) anzulegen. Bei jeder Neuanlage ist das Kontrollkästchen "Automat. Überwachung d. geldwerten Vorteils" bereits aktiviert. Deaktivieren Sie dieses Kontrollkästchen nicht.

 

Bei der automatischen Überwachung des geldwerten Vorteils berücksichtigt Lohn und Gehalt folgende Freigrenzen:

 

  • Freigrenze von 2.600 Euro
    Zinsersparnisse bleiben lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die Summe der im Zeitpunkt der Lohnzahlung noch nicht getilgten Arbeitgeberdarlehen 2.600 Euro oder weniger beträgt (Steuerfreigrenze gemäß R 31 Abs. 11 der Lohnsteuer-Richtlinien 2005).
  • Monatliche 50-Euro-Freigrenze

Wenn der Arbeitnehmer eine Sondertilgung leistet, ist es nicht erforderlich, die automatische Überwachung zu deaktivieren, da Lohn und Gehalt automatisch prüft.

 

Diese und weitere Informationen finden Sie in unseren Dokumenten


 1070586 - Darlehen an Arbeitnehmer
 5303220 - Darlehen an Arbeitnehmer erfassen - Beispiele für Lohn und Gehalt.

 

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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KR1
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Hallo Frau Preuß,

 

vorab vielen Dank. 

Diese Einstellung habe ich bei allen 6 Darlehnsnummern aktiviert. 

Dennoch erfolgt mit der Probeabrechnung für 11.2022wedere ein Hinweis, noch eine Berechnung des geld. Vorteils. 

 

Und definitiv ist die Summe - siehe unten- als Restschuld über 2.600 €. 

 

Die Rückzahlungen werden aber alle nacheinander angelegt, kann es evtl. daran liegen? 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
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Hallo,

 

gerne überprüfen wir den Sachverhalt individuell.

 

Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.12.2022 16:15:42 von Astrid_Preuß
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