Hallo,
leider ist bei einer Direktversicherung etwas schief gelaufen. Diese wird ihren Fehler aus dem Jahr 2019 aber nicht korrigieren.
Für das Jahr 2019 wurde für 5 Monate der Gehaltsverzicht einer Mitarbeiterin nicht anerkannt (diese Info haben wir nachträglich 2020 erhalten, die Betr. AV Sachkonto 4700 wurde anerkannt). Diesen Gehaltsverzicht für 5 Monate aus 2019 müssten wir nun im Jahr 2020 stornieren. Wir hatten überlegt ob wir eine ähnliche Lohnart nehmen und den Betrag dann auf das Gehalt aufrechnen.
Nach Durchsicht der der Lohnarten (3040 und 4720) bin ich mir nicht sicher, ob das bei vor allem bei 4720 tatsächlich möglich ist (wegen der steuerlichen Behandlung).
Kann mir jemand weiterhelfen wie ich die 5 Monate aus 2019 in Lohn und Gehalt korrigieren kann?
Könnte ich auch einfach 5 Monate im Jahr aussetzen bei dem Gehaltsverzicht?
Vielen Dank schon einmal für Ihre Tipps und Anregungen.
Viele Grüße
Ich vermag nicht zu erkennen, wie die bAV nun richtig abzurechnen ist.
1) Zusätzlich zum Gehalt?
2) Oder komplett stornieren?
Meiner Ansicht nach müssten beide Fälle im Modul der bAV (Direktversicherung?) korrigiert werden.
1) Ggf. in den "Vertragsübergreifenden Angaben" und im Bereich des jeweiligen Durchführungsweges
2) Betrag ab Gültigkeitsbeginn auf 0,00 setzen
So ich die Frage richtig verstanden habe 🙂
Danke schön. Ich hatte mich gar nicht zurückgemeldet. Wir haben die Beträge für die Monate ausgesetzt.
Aber doch gern geschehen 🙂
Wünsche ein feines WE 🙂