Guten Tag,
ein Mitarbeiter hat eine Direktversicherung (pauschal versteuert §40b EStG), wird durch Gehaltsumwandlung mit AG-Pflichtzuschuss finanziert.
Die Beitragszahlung erfolgt halbjährlich.
In der Vereinbarung steht, dass auch die Umwandlung nur halbjährlich erfolgen soll, jedoch aus laufenden Bezügen, ist die Gehaltsumwandlung nicht nur monatlich (jeweils 1/6, sind auch genau 146 Euro) möglich?
Auch ist angegeben, dass sich "... der bisher bar vergütete Teil der Gesamtbezüge um die nach §40b EStG auf den Versicherungsbeitrag anfallende pauschale Lohnsteuer ... gemindert wird"
Erscheint das auf der Abrechnung mit LA5900 "Abwälzungsbetrag"?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Wenn ich mich recht erinnere, war bei den Altverträgen, damit eine P-Versteuerung und SV-Freiheit durchgeführt werden kann, die Umwandlung einer Einmalzahlung Bedingung.
Was steht denn in den Ursprungsunterlagen?
Hallo,
legen Sie diese Direktversicherung (Gehaltsverzicht + AG-Pflichtzuschuss nach §40b EStG pauschal versteuert) in Lohn und Gehalt mit dem Abrechnungsintervall "wiederkehrend" an. Erfassen Sie vorab den Vertragsbeginn. Bei dem Abrechnungsintervall "wiederkehrend" wählen Sie die beiden gültigen Monate für die halbjährliche Abrechnung aus.
Aktivieren Sie das Kontrollkästchen "Vertrag soll nach § 40b EStG pauschal versteuert werden".
Prüfen Sie, ob zusätzlich das Kontrollkästchen "Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG sind erfüllt." zutrifft.
Voraussetzung für die Pauschalierung ist, dass mindestens eine Beitragsleistung vor 2018 nach §40b pauschal versteuert wurde. Prüfen Sie hierzu die Eingabe in den Vertragsübergreifenden Angaben.
Wenn es sich um eine Gehaltsumwandlung aus laufenden Bezügen handelt, wählen Sie die Lohnart 3040 unter "Gehaltverzicht" und die Lohnart 3010 unter "Pauschalierbarer Betrag" aus. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sollen pro Jahr 1.752 € (max. pauschalierungsfähiger Betrag) in die Direktversicherung einfließen. Demnach erfassen Sie bei den Lohnarten 3040 + 3010 für die halbjährliche laufende Abrechnung 876 €.
Soll der AG-Pflichtzuschuss die Gehaltumwandlung mindern? Falls ja, legen Sie auf der Mandantenebene den AG-Pflichtzuschuss bAV entweder mit der Variante "Von Hundert" oder "In Hundert" an. Wählen Sie die entsprechende Variante AG-Pflichtzuschuss im angelegten Vertrag auf der Mitarbeiterebene aus. Lohn und Gehalt ermittelt automatisch den Betrag und die zutreffende Lohnart für den AG-Pflichtzuschuss. Der Gehaltsverzicht wird automatisch vermindert.
Wenn tatsächlich der Arbeitnehmer anstelle des Arbeitgebers die pauschalen Steuern übernehmen soll, ist die Abwälzung mit der Lohnart 5900 richtig. Wählen Sie die Lohnart direkt im angelegten bAV-Vertrag aus. Der Betrag wird automatisch ermittelt und überwacht, wenn der Haken "Überwachung des Betrages durch das Programm gesetzt bleibt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Ich hatte alles so gemacht, wie Sie auch beschrieben haben, und bekam jedoch immer eine Fehlermeldung "...negatives Brutto ...".
Daraufhin habe ich mit der Versicherung telefoniert, wo mir gesagt wurde, das der Gehaltsverzicht genauso monatlich erfolgen kann, wenn die Zahlung an die Versicherung halbjährlich erfolgt.
Auch wurde mir von Seiten des Mandanten gesagt, dass es doch für den Mitarbeiter sehr viel besser sei, wenn der Gehaltsverzicht monatlich erfolgt.
So habe ich es abgerechnet und es funktioniert auch problemlos.