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Digitaler Nachweis 2019 für Unfallversicherung kann nicht erstellt werden. Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 26.11.2020 09:21:10 von Darlene_Pfahler
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JuWa_01
Beginner
Offline Online
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Hallo zusammen,

 

ich habe folgende Fehlermeldung, habe jetzt alles überprüft, Daten sind korrekt, Mitgliedsnummer auch, Mitarbeiter zugeordnet. Ich weiß nicht, was ich noch machen soll. Wer kann mir helfen?

Vielen Dank schonmal.

 

Fehler #LN21884
Ein digitaler Lohnnachweis für die Mitgliedsnummer 1081000231 und das Meldejahr 2019 kann nicht erstellt werden, da keine rückgemeldeten
UV-Stammdaten vorliegen.
» Mögliche Ursachen:
1) Die erforderlichen UV-Stammdaten wurden entweder nicht abgerufen, oder nicht korrekt zurückgemeldet
   bzw. nicht eingespielt.
2) Die Mitgliedsnummer wurde für mindestens einen Mitarbeiter abgerechnet, findet sich aber nicht
   in den Mitgliedschaften.
3) Für die Mitgliedsnummer wurden die UV-Stammdaten korrekt abgerufen, aber kein Mitarbeiter wurde
   im Meldejahr mit dieser Mitgliedsnummer abgerechnet.
   Überprüfen Sie dies anhand der Auswertung 'Einzelaufstellung Unfallver. (monatlich)'
   und wiederholen Sie die Abrechnung.
Weiterführende Informationen zum elektronischen Rückmeldeverfahren finden Sie in der Informationsdatenbank im Dokument 1021675.

DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
165 Mal angesehen

Hallo,


liegt die Rückmeldung aus dem UV-Stammdatenabruf für das Meldejahr 2019 vor?


Sie können dies beispielsweise beim Mandanten in Lohn und Gehalt über den Menüpunkt Abrechnung | Abruf Stammdaten Unfallversicherung prüfen. Für die Mitgliedschaft wird dann in der Spalte "Status Rückmeldung" "zurückgemeldet" aufgeführt.


Pauschal können wir unsererseits leider nur schwer beurteilen, weshalb die Fehlermeldung #LN21884 im Einzelfall auftritt.


Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Beitrag "Lohn und Gehalt: DÜ-Lohnnachweis 2019 - prüfen und handeln Sie jetzt!"

Wenden Sie sich im Zweifel bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass eine konkrete Prüfung Ihres Sachverhaltes vorgenommen werden kann.


Vielen Dank!

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.11.2020 09:21:10 von Darlene_Pfahler
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