Hallo,
ist der digitale Lohnnachweis eigentlich auch zu übermitteln (z.B. als Nullmeldung), wenn in 2016 ausschließlich ein Gesellschafter-GF beschäftigt war?
Im "alten" Entgeltnachweis gibt es ja für solche Fälle das Kästchen "Fehlanzeige". Die VBG konnte mir keine Antwort darauf geben.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Hallo,
laut Auskunft der Datev zum Jahreswechselseminar ist in diesem Fall der Stammdatenabruf einfach zu ignorieren. Eine Fehlermeldung konnte ich in einem identischen Fall bei der Lohnabrechnung Januar 2017 bei mir nicht erkennen - muss also mit "einfach ignorieren" funktionieren.
MfG aus L.E.