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Digitaler Lohnnachweis 2018 - Werte nicht übernommen

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letzte Antwort am 19.02.2019 14:19:58 von Lara_Hien
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elma
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Hall Zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ein Mandant hat zuletzt im August eine Lohnabrechnung durchgeführt. Entsprechend wurde der Mandant bis Dezember 2018 hochgesetzt. Nachdem ich einen Stammdatenabruf zur UV durchgeführt habe, habe ich den Monatsabschluss durchgeführt um den digitalen Lohnnachweis zu übermitteln.

Auf dem DÜ-Protokoll Lohnnachweis - Beitragsabrechnung UV werden mir nun 0 Arbeitsstunden und 0 Summe UV Entgelt angezeigt, was nicht richtig ist. Was könnte ich falsch gemacht haben? Wenn ich mir die Auswertung Einzelaufstellung - Beitragsabrechnung UV ansehe, werden die Stunden korrekt übernommen.

Ich bitte um Mithilfe, vielen Dank.

elma
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Wir verwenden übrigens Lohn und Gehalt

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

damit der digitale Lohnnachweis für das Meldejahr 2018 korrekt erstellt werden kann, ist es notwendig die vom Stammdatenabruf zurückgemeldeten Gefahrtarifstellen den Mitarbeitern zuzuordnen und eine Nachberechnung auf 01/2018 durchzuführen.

Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

Setzen Sie zuerst den Monatsabschluss 12/2018 zurück und ordnen Sie den in 2018 beschäftigten Mitarbeitern auf der Mandantenebene über Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften | Mitarbeitern zuordnen die entsprechende Gefahrtarifstelle zu. Danach führen Sie für alle Mitarbeiter eine Nachberechnung auf 01/2018 durch. Damit eine Lohnabrechnung für die in 2018 ausgetretenen Mitarbeiter durchgeführt werden kann, ändern Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum den letzten abzurechnenden Monat auf den aktuellen Abrechnungmonat. Mit dem Monatsabschluss für 12/2018 wird der digitale Lohnnachweis erstellt.

Weitere Informationen finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 1021304 .

Viele Grüße aus Nürnberg

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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elma
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Hallo Frau Heubeck,

vielen Dank für die Antwort.

Ich habe gemäß Ihren Angaben den Monatsabschluss erneut erstellt. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob eine Nachberechnung ausgelöst wurde.

Ich habe mir die Auswertung "DÜ-Protokoll Lohnnachweis Unfallversicherung" nochmal angesehen und es stehen nach wie vor 0 Werte drin. Ich habe nun bei der Datev-Hotline Lohn und Gehalt angerufen und da wurde mir mitgeteilt, dass ich alles soweit korrekt eingepflegt habe und die Auswertung "DÜ-Protokoll Lohnnachweis Unfallversicherung" völlig uninteressant sei und lediglich die Auswertungen "Abrechnungsaufstellung BG", "Aufstellung Berufsgenossenschaft" und "Aufstellung BG-Lohnnachweis" interessant für die BG seien. Das sind auch Auswertungen, in denen alles korrekt dargestellt wird. Das ist aber genau das Gegenteil, was in dem Dokument unter "DÜ-Protokoll Lohnnachweis Unfallversicherung" steht, welches Sie mir in der vorangegangen Nachricht übersendet haben, nämlich, dass diese Daten an die BG übertragen werden. Und das wäre dann falsch.

Ich bitte nochmal um kurze Rückinfo bzw. eine zweite Meinung, das kann nämlich ganz schön in die Hose gehen, vielen Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

Sie haben einen Mandanten, welcher zuletzt im August 2018 abgerechnet wurde. Danach haben Sie den Abrechnungsstand auf Dezember 2018 hochgesetzt.

Es gibt in Lohn und Gehalt zwei Möglichkeiten den Abrechnungsstand eines Mandanten hochzusetzen.

Wenn Sie die Funktion unter Extras | Sonderfunktionen | Mandant hochsetzen genutzt haben, sind keine Werte im digitalen Lohnnachweis enthalten. Bei dieser Vorgehensweise ist die Erstellung einer Nachberechnung auf 01/2018 nicht möglich.

In der Regel wird vor dem Hochsetzen eine Sicherung in das Rechenzentrum gesendet. Diese können Sie sich über die Kanzleiebene | Mandant | Mandanten-Manager ggf. wieder einspielen. Damit haben Sie den Datenbestand vor dem Hochsetzen im Programm.

Falls Sie den Abrechnungsstand hochgesetzt haben, indem Sie für die einzelnen Monate immer den Monatsabschluss durchgeführt haben, dann werden die Werte dementsprechend im digitalen Lohnnachweis gemeldet. In diesem Fall können Sie Nachberechnungen auf die Vormonate durchführen. Diese Variante ist empfehlenswert, wenn sich der letzte abgerechnete Monat vor dem Hochsetzen im abrechenbaren Zeitraum (aktuelles Jahr und Vorjahr) befindet.

Weitere Informationen finden Sie im Infodokument Abrechnungsstand des Mandanten hochsetzen.

Viele Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 19.02.2019 14:19:58 von Lara_Hien
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