Hallo zusammen! Eine Minijobberin hat mit der Lohnabrechnung 04/21 rückwirkend für 03/21 Quarantäne abgerechnet bekommen. Die 50 € Differenz habe ich jetzt zum Jahresabschluss zwischen Fibu und Lohnjournal. Gehört die Lohnart 3600 auf Kto. 4195? Bei sv-pflichtigen ArbN ist die LA 3600 ja auch mit 4100 kontiert. Was mach ich jetzt mit der Differenz?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Schauen Sie sich vielleicht mal den Anhang zum Buchungsbeleg 4/2021 an. Da sollten Sie fündig werden.
Oder auch im Verarbeitungsprotokoll 04/2021.
Die Herkunft der Differenz kenn ich ja, mir geht es um die Grundsatzfrage, ob LA 3600 auf Kto. 4195 gehört oder nicht. Wenn es dort richtig gebucht ist, stellt sich mir aber die Frage, was ich mit der Differenz mache.
Ich verstehe noch nicht ganz, welche Differenz bei Ihnen entstanden sein soll.
Oder haben Sie eine Differenz zwischen den abgerechneten Beträgen und dem Erstattungsbetrag?
Dann müsste die Q-Abrechnung korrigiert werden.
Nein, die Differenz besteht zwischen Lohnjournal und Fibu. Auf dem Jahreslohnjournal habe ich eine Summe von 7.381,00 €, lt. Fibu Kto. 4195 sind es 7.431,00 €.
Eigentlich ist es in LuG nicht möglich, einen Monatsabschluss zu produzieren, obwohl die Kontierung einer Lohnart fehlt. Deswegen verstehe ich nicht, wie eine Differenz zwischen LJ und FiBu entstehen kann. Oder sind die Mitarbeitergruppen eventuell nicht richtig kontiert?
Hallo,
gerne überprüfen wir den Sachverhalt individuell.
Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.