Hallo,
wir haben folgende Situation: ein Gehaltsempfänger mit gleichbleibendem Monatsgehalt in Höhe von 1.850€ erhält zusätzlich Nachtschichtzuschläge. Wir haben für diesen Mitarbeiter einen Stundenlohn von 10,17 hinterlegt. Nun soll er aber für die Urlaubszeit oder Krankzeit den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate erhalten. Bei Urlaub oder Krankheit mit LFZ deckt sein Gehalt die Ausfallzeit ab. Ist es möglich, dass man durch die Erfassung des Urlaubes oder der Krankheit nur den Differenzbetrag von Std.-Lohn und Durchschnittslohn erhält?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
Wenn der durchschnittsspeicher über 3 Monate gefüllt wurde, kann man ab dem darauffolgenden Monat daraus schöpfen. Der speicher addiert stets die letzten 3 Monate die Nachtzuschläge , diffidiert durch 65 Tage = Tagesdurchschnitt der Zuschläge.
Neue Lohnart anlegen für Zuschl.- auf Tagesbasis, die ja dann St und sv pflichtig ist
Erfassungstabelle Eingabe z.B. anzahl urlaustage ,
BS 10 und LA
Hoffe ich konnte es verständlich erklären?
Gruß Elfi