Guten Morgen Community,
folgende Frage:
für Mitarbeiter A soll auf der Lohnabrechnung ein Dienstwagen berücksichtigt werden.
Alles kein Problem, aber der Dienstwagen kommt aus einem Werk in Belgien und auf der Rechnung steht der Hinweis "innergemeinschaftliche Lieferung".
Ist dieser Betrag als Bruttobetrag anzusehen, oder muss für die Berechnung nach der 1%-Methode noch die Umsatzsteuer drauf gerechnet werden?
Ich hoffe meine Frage ist nicht allzu blöd, ich bin mir bei dem Sachverhalt überhaupt nicht sicher.
Guten Morgen @Daslo ,
Grundsätzlich ist für die Berechnung der 1%-Methode der Bruttolistenneupreis anzusetzen. Das hat nichts mit dem Brutto-Betrag auf der Rechnung bei der Anschaffung des Fahrzeuges zu tun.
Den Bruttolistenneupreis erhalten Sie manchmal bei nettem Nachfragen im Autohaus des Vertrauens.
Beste Grüße
AKW
Ich stellte mir gerade die Frage ob dann der belgische oder der deutsche Bruttolistenpreis gilt...
Der deutsche Bruttolistenpreis, wenn vorhanden, gilt.
Ist die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nach der Ein-Prozent-Regelung zu bewerten, ist der inländische Bruttolistenpreis zu schätzen, wenn das Fahrzeug ein Importfahrzeug ist und weder ein inländischer Bruttolistenpreis vorhanden ist noch eine Vergleichbarkeit mit einem bau- und typengleichen inländischen Fahrzeug besteht.
Vielen Dank für eure Hilfe und Antworten.