abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Dienstwagen in Corona Zeiten (Homeoffice)

8
letzte Antwort am 29.08.2022 09:30:22 von Wolfgang_Stein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
n_troike
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 9
1154 Mal angesehen

Hallo,

 

darf ich mal fragen, wie macht Ihr das wenn ein MA mit Dienstwagen nun wegen Corona nicht mehr

oder nicht mehr so häufig in die Firma kommt?

 

Soll er dann die versteuerten und auch abgerechneten Fahrten Wohnung/ Arbeit über die Einkommenssteuererklärung berichtigen lassen?

 

Oder korrigiert Ihr das über die Lohnabrechnung und lasst Euch dafür die Summe der Fahrten für die einzelnen Monate quittieren?

 

Viele Grüße

Nico

 

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 9
1063 Mal angesehen

Hallo Community,


kann hier jemand seine Erfahrungen berichten?

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Michael-Renz
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 9
1032 Mal angesehen

Hallo @n_troike ,

 

hier würde ich (leider) auf "Haufe" verweisen. Dort sind einige Themen dazu ganz gut erklärt.

 

Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3 Einzelbewertung: 0,002-%-Tagespauschale | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

 

Grundsatz: die 1%-Regelung ist eine "Pauschale" auf die tatsächliche Nutzung kommt´s nicht an - im Guten, wie im Schlechten.

 

Die Fahrten Whg-Arbeitstätte (0,03% = monat, bzw. 0002% = tägl. Fahrten) hätte unter Umständen im Kalenderjahr 2020 durchaus interessant sein können. Aber vermutlich ist das Wahlrecht bereits vertan. 

 

Interessant könnte wohl die Frage nach dem Tätigkeitsort werden. da gibts auch jede Menge Entscheidungen und ggf. Hier:Homeoffice: Erste Tätigkeitsstätte und Aufwendungen für ein Arbeitszimmer | Rödl & Partner (roedl.de)

von einer Großkanzlei ein paar Hinweise. 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
wielgoß
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 9
1019 Mal angesehen

Hallo Frau Troike,

 

ganz pragmatisch für das Jahr 2020: Hier würde ich nichts in der Abrechnung ändern - zumal das Jahr  lohnsteuerlich sozusagen schon rum ist. Dem Arbeitnehmer steht es ja frei, die eventuell günstigere Einzelbewertung im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung zu beantragen. So werden die Abzüge - bis auf eventuelle AN-Anteile zur Sozialversicherung - korrigiert. Bei den AN-Anteilen tritt ja eine gewisse Kompensation durch die (steuerfreien) Arbeitgeberanteile ein.

 

Für 2021 sollte dann (wie es eigentlich ja der Standardfall ist) zu Beginn die Art der Ermittlung festgelegt werden.

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

n_troike
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 9
929 Mal angesehen

Hallo Herr Wiegold,

 

das ist eine gute Nachricht😀.

Der Mitarbeiter kann es also selber über die Einkommenssteuererklärung

"in Ordnung" bringen.

 

Anfang 2020 wusste man definitiv noch nicht bescheid. Muss dann ja auch von AG-Seite laufen gelassen werden.

 

(Die 1% Regel läuft auf jeden Fall weiter weil das Auto noch im Besitz des MA, hier geht es ausschließlich um die 0,03% für Wohnung/ Arbeit für durchschn. 15AT.)

 

Man weiß ja auch noch gar nicht wie es 2021 weiterlaufen wird. Vielleicht kommen die betreffenden MA wieder vermehrt ins Unternehmen...

Sollten wir es vielleicht auch hier einfach weiterlaufen lassen? Wie entscheidet die Mehrheit? Was sagt die Finanzverwaltung dazu, in Corona-Zeiten?

 

Noch eine Nachfrage zu Ihren Ausführungen:

...bis auf eventuelle AN-Anteile zur Sozialversicherung...

Wo/ Wie kommt das vor? 

 

Wie kommen steuerfreie AG-Anteile beim Dienstwagen zustande?

 

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir da einen Einblick gewähren würden.

 

Vielen Dank im Voraus!!!

Nico

 

 

0 Kudos
n_troike
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 6 von 9
922 Mal angesehen

Hallo Herr Renz,

 

danke für Ihre Antwort. 

Anfang 2020 wusste man ja noch nicht, dass es mal eine Frage werden könnte die 0,03% für durchschnittlich 15AT nicht mehr anzusetzen. Da man nicht wechseln darf innerhalb des Jahres, muss das wohl über die Esterkl. des MA korriegiert werden. Siehe Antwort von Herrn Wielgoß.

 

Wie (alle) wissen ja nicht wie es 2021 weitergeht. Werden MA zu Hause bleiben müssen (Homeoffice) usw.

 

Aber eine Frage möchte ich Ihnen stellen.

Wenn man jetzt im März entscheidet, dass Homeoffice in Zukunft vermehrt genutzt wird egal wie Corona weitergeht,

kann man dann eine Rückrechnung auf Januar mit der 0,002%-Methode (vorher wrude mit 0,03% abgerechnet) vornehmen um eine einheitliche Methode für ganz 2021 herzustellen. Oder darf man nicht nachberechnen in diesen Zusammenhang.

Ich denke mal nicht sonst könnte man auch im Dezember gucken was besser gewesen wäre und rechnet dann das ganze Jahr zurück. Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren.

 

Grüße Nico

0 Kudos
n_troike
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 7 von 9
901 Mal angesehen

Sorry Herr Wielgoß,

 

ich weiß auch nicht wie ich auf diese Namensänderung komme 🤔.

 

 

 

...eventuelle AN-Anteile zur Sozialversicherung...

 

==> Ja, klar wenn man sich unter der BBG befindet.

 

Die sind dann futsch. Auweia.

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 8 von 9
558 Mal angesehen

Nachdem sich die Homeofficenutzung immer weiter verbreitet, stellt sich vermehrt die Frage, welche Auswirkungen sich hieraus ergeben.

Bei einem Mitarbeiter, der drei Tage im Büro und 2 Tage im Homeoffice arbeite, ergeben sich m.E. nur ganz geringe Auswirkungen bei der Lohnabrechnung: Bei vom Finanzamt angesetzten 15 Arbeitstagen ergeben sich tatsächliche Fahrten mit 4,33 x 3 Tage = 13 Fahrtage. Die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb vermindern sich somit nur um 13% (=2/15) statt der erwarteten 40% (= 2/5). Die Werbungskosten (km Pauschale) sind aber auf 3 Tage zu kürzen.  Meistens steht man sich deshalb finanziell schlechter, als jeden Tag zu fahren. 

Bei nur einem Homeofficetag sieht man das noch deutlicher.  Die Versteuerung der Fahrten Wohnung Arbeitsstätte bleibt unverändert, die Werbungskosten (km Pauschale) sind aber auf 4 Tage zu kürzen. 

Ist das richtig oder gibt es Alternativen?

Danke und liebe Grüße 

Heike Wolf

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 9 von 9
484 Mal angesehen

Hallo Frau Wolf,


rechtlich können wir nicht beraten. Bitte klären Sie Ihr Anliegen mit dem zuständigen Finanzamt.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
8
letzte Antwort am 29.08.2022 09:30:22 von Wolfgang_Stein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage