Hallo liebe Community,
ich erstelle die Lohnabrechnung für einen Mandanten, dessen Arbeitnehmer steuerfrei nach DBA abgerechnet wird.
Der Arbeitnehmer hat einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen, mit dem er nur dort fährt.
Meine Frage ist die steuerliche Behandlung der Dienstwagenüberlassung (1% vom Bruttolistenpreis).
Wird steuerfrei (DBA) oder steuerpflichtig abgerechnet.
Ich freue mich über viele Rückmeldungen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
der Pkw gehört zum Entgelt dazu, also steuerfrei.
Hallo,
vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
LG
M.Gottschalk