Hallo, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Wir machen für einen Mandanten die Lohnabrechnung (LODAS), aber immer nur alle paar Monate rückwirkend - zum Ende von Sportkursen (Mandant hat hierfür Trainer beschäftigt, auf kurzfristiger Basis - pro Kurs).
Nach Rücksprache mit der Krankenkasse an die die Umlagebeträge gemeldet (Knappschaft), gehen monatliche Null-Beitragsnachweise und alle paar Monate Abrechnung mit Korrektur der Vormonate nicht, da die Beiträge nicht fristgemäß gemeldet werden.
Wir mussten daher für den Mandanten einen Dauerbeitragsnachweis über SV-AG-Portal einrichten, da dies über LODAS nicht möglich ist. Gemeldet wird der durchschnittliche Beitrag der letzten abgerechneten Monate.
Wie kann ich jetzt den Betrag des Dauerbeitragsnachweis mit den tatsächlichen Abrechnungen/Beitragsnachweisen zusammenbringen. Es sind ja 2 verschiedene Programme, die sich logischerweise nicht automatisch verrechnen.
Habe gerade überhaupt keine Idee, wie ich das umsetzen kann.
Bin für jeden Ratschlag dankbar. LG
Ich bin der Meinung das man das nicht zusammenbringen kann. Sowas würden wir auch grundweg ablehnen (zu Fuß nebenbei …)
Ich würden den Mitarbeiter normal anlegen. Dann würde ich von dem Mandanten verlangen die Arbeitszeit möglichst einen Monat rückwirkend aufzugeben- zur Not mal zwei Monate .
Ist mal ein Monat ohne Entgelt ist unbezahlter Urlaub als Fehlzeit zu schlüsseln. Ggf dann Korrektur im Folgemonat.
Hallo,
@FrauSmith ja ich würde auch versuchen, dass abzulehnen, aber manchmal ist das nicht so einfach und liegt dann auch nicht unter meinem Einfluss.
@Anne19 um beide Programme zusammen zubringen, sehe ich zwei Möglichkeiten:
1. Bei Abrechnung alle 3 Monate - Wert des Dauerbeitragsnachweis mal 2 und für den Monat der Abrechnung im SV-Meldeportal als Minus-Beitragsnachweis abgeben. Und natürlich auch für diesen Monat keinen Dauerbeitragsnachweis melden. Dann sind die Beiträge über Datev richtig gemeldet und über das SV-Meldeportal sind die Beiträge wieder auf Null.
2. In LODAS den Beitragsnachweis (Auswertung 30) nicht auf DÜ an Institutionen setzen und dann die Differenz zum den gemeldeten Dauerbeitragsnachweisen als zusätzlichen Beitragsnachweis über das SV-Meldeportal übermitteln. Diese Möglichkeit birgt aber mehr Berechnungsfehler. Außerdem werden bei einer euBP nicht die gemeldeten Beitragsnachweise übermittelt.
Vielleicht sollte man keinen Dauerbeitragsnachweis über das SV-Meldeportal übermitteln, sondern in LODAS z.B. eine Pers.-Nr. einrichten, auf der man jeden Monat ein Durchschnittsentgelt abrechnet und diese Durchschnitts-Entgelte dann im dritten Monat auf dieser Pers.-Nr. wieder mit einer Nachberechnung auf 0 reduzieren. Dann müssten die Beiträge monatlich gemeldet werden, aber bei der richtigen Abrechnung auch wieder verrechnet werden. Ob das bei einem Prüfer ein Problem ergibt kann ich nicht sagen. Es entstehen auf jeden Fall für diese Pers.-Nr. viele Fehlermeldungen, da Du ja keine Daten hast.