Noch als Nachtrag zu meiner Frage, da ich leider noch keine Antwort bekommen habe:
Anbei ein Beitrag zum Thema von der Barmer.
Mich würde also immer noch interessieren, wann die Datev hier etwas ändert bzw. wann der ARBEITGEBER hier beinflussen kann, was angezeigt wird.
in den Erstattungsanträgen z.B. U2 wird im Verwendungszweck die Personalnummer angegeben.
Diese Information finde ich sowohl für die Krankenkasse als auch intern (also außerhalb Personalwesen) nicht relevant.
Ist hier eine Änderung geplant bzw. kann man aktiv auf die Angabe auf dem Erstattungsantrag eingreifen?
Ich hatte dies schon vor längerer Zeit einmal angefragt und da war es nicht möglich.
Ich hoffe aber, dass aufgrund der DSGVO hier nochmal darüber nachgedacht wurde.
Schon mal vielen Dank!
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.
Aus Datenschutzgründen befindet sich kein Name auf dem AAG-Antrag, sondern als Unterscheidungsmerkmal die Personalnummer.
Diese ist als Ordnungsbegriff zulässig und wichtig, um zu wissen für welchen Mitarbeiter die Erstattung der Krankenkasse erfolgt.
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG