Ich habe mittels des Tools "Datev Datenübernahme nach Lodas" die Daten nach langen hin und her tatsächlich übernommen.
Mir liegt inzwischen auch die Archiv-DVD vor. Danach wurde bisher keine Abmeldung wg. System und auch keine BG-Zwischenjahresmeldung bis 28.02.2022 vom vorherigen Stb erstellt.
In der Anleitung zur Übernahme war angegeben, dass bei einer unterjährigen Übernahme kein Kreuz wg. "DEÜV-Meldung wg. Systemwechsel" gesetzt werden darf.
Bedeutet dies, dass unserer Kanzlei die SV-Meldungen inkl. Werte von Januar+Februar erstellt?
Gilt dies auch für die BG-Meldung?
Meiner Kenntnis nach bezieht sich das ausdrücklich nicht auf die BG-Meldung.
Wenn bei uns die Abgabe eines Mandanten erfolgt, sprechen wir uns mit dem Nachfolge-StB ab und lassen ihn entscheiden, ob er die AN ausgeschieden oder mit Systemwechselabmeldung übernehmen möchte.
In Ihrem Fall müsste der Vorberater meiner Ansicht nach nacharbeiten - andernfalls wären Sie gezwungen, sich mit sv-net zu vergnügen 😞
Hallo,
in unserem Hilfe-Dokument: Mandantendaten von Lohn und Gehalt nach LODAS übertragen finden Sie eine Checkliste nach einem Mandantenübertrag von Lohn und Gehalt zu LODAS.
Unter 3.2.3 finden Sie alle Informationen zur DEÜV und unter 3.2.5 zum digitalen Lohnnachweis.
Für die Berufsgenossenschaft ist es wichtig zu prüfen, ob durch den Vorberater bereits ein Abruf der Stammdaten für das aktuelle Meldejahr durchgeführt und ein Teillohnnachweis erstellt wurde.
Wenn der digitale Teillohnnachweis durch den Vorberater nicht erfolgreich übermittelt wurde, muss dieser für den Zeitraum vor der Abrechnung mit LODAS entweder durch den Vorberater oder über sv.net erstellt werden.