Guten Morgen,
ich hab folgendes Problem: ich muss einen Lohn übernehmen, der im Januar noch in einem Fremdsystem abgerechnet wurde.
Bei einem Mitarbeiter der am 16.1.2023 eingestellt wurde, muss anteilig das Gehalt gekürzt werden. Bei dem anderen Lohnabrechner wurde dieses auf Grundlage von 31 Tagen abgerechnet.
Die Standardeinstellung sind ja 30 Tage in DATEV. Wenn ich dieses auf 31 Tage umstelle bekomme ich keine Abrechnung mehr (sondern nur noch eine Fehlermeldung).
Hat jemand eine Idee woran das liegen könnte?
Gruß Björn aus Hamburg.
Hallo Björn,
welche Fehlermeldung wird Ihnen ausgegeben?
Prüfen Sie, ob Sie unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten oder unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige Arbeitszeit im Feld Umrechnung der Festbezüge den Eintrag Betrag x zu bez. Kalendertage / tats. Tage Monat gewählt haben.
Unter Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge muss für den Festbezug in der Spalte Kürzung der Eintrag Teilmonat kürzen/Ausfallmonat kürzen gewählt sein.