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Darlehen in neuen Beschäftigungszeitraum übernehmen

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letzte Antwort am 01.09.2021 10:55:38 von Lohn-Thor-2020
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Lohn-Thor-2020
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Habe hier einen Mitarbeiter der zum 31.08.21 seine Ausbildung abbricht und bei dem gleichen Arbeitgeber ab dem 01.09.21 als Mitarbeiter (Hilfskraft) anfängt. Ich habe entsprechend einen neuen Beschäftigungszeitraum angelegt und alle weiteren Parameter angepasst.

Der Mitarbeiter hat allerdings mehrere Darlehen bei dem AG, die auch noch weiterlaufen sollen.

Jedoch bekommen ich im Verarbeitungsprotokoll den Hinweis #LN13928.

 

Wie kann ich einstellen, dass die Darlehen automatisch in den neuen Beschäftigungszeitraum übernommen werden?

Oder muss ich die Darlehen mit den entsprechenden Restbeträgen neu anlegen?

 

Vielen Dank für Euer Feedback im Voraus 🙂 

t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

 

grundsätzlich müssen Sie bei einem Wechsel der Beschäftigungsart zum Monatsersten keinen neuen Mitarbeiter einrichten. Sie können auch über die Alte Personalnummer weiter abrechnen und nur mit neuem historischen Stand alles erfassen.

 

Wenn Sie die Darlehen in die neue Personalnummer übernehmen wollen, würde ich auch das Darlehen mit dem Restbetrag neu erfassen. 

 

Viele Grüße

T. Reich

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Lohn-Thor-2020
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Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Reich. Ich habe keine neue Personalnummer vergeben. Ich habe bei dem Mitarbeiter nur einen neuen Beschäftigungszeitraum angelegt, den alten Zeitraum natürlich beendet und die historischen Stände entsprechend angepasst. So das ab 01.09.21 das neue Arbeitsverhältnis auf der alten Personalnummer weiter läuft.

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

Sie brauchen keinen neuen Beschäftigungszeitraum erfassen, sondern können einfach ohne Austrittsdatum alles weiter laufen lassen. Sie müssen halt nur die neuen Begebenheiten (PGS, BGS etc.) ab 9/21 berücksichtigen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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Lohn-Thor-2020
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Da war mein Denkfehler.... Vielen Dank für die Hilfe 🙂 

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letzte Antwort am 01.09.2021 10:55:38 von Lohn-Thor-2020
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