Hallo in die Runde,
ich bekomme es alleine nicht raus, für manche bestimmt eine leichte Frage.
Ich habe zum ersten mal eine Mitarbeiterin mit einem Darlehen (zu einem geringen Zinssatz) und einer Mitgliedschaft Firmenfitness (diese endet zum 31.01.2022!)
Ich habe also nur in diesem Monat Januar das Problem des Übersteigens der 50,-Grenze.
Sachbezug Fitness 36,40 €
Zinsvorteil 16,13 €
zusammen 52,53 €
Ich habe nun die Lohnart 2507 mit dem Betrag 52,53 € zugefügt.
Es taucht aber immer noch die Lohnart 2720 mit 16,13 € auf. Die müsste ich eigentlich irgendwie auf Null setzen?
Wie komme ich an diese Lohnart? Dieser Betrag wird doch automatisch aus dem Darlehen generiert.
Lieben Dank für Antwort von euch!
Hallo Gizmo,
sofern die Mitgliedschaft Firmenfitness (36,40 € statt 52,53 €!) nunmehr St-/SV-pflichtig abgerechnet wird, kann für den durch das Darlehen entstehende geldwerte Vorteil doch die Sachbezugsfreigrenze zur Anwendung kommen oder?
Die Lohnart 2720 wäre dann mit 16,13 Euro korrekt.
Beste Grüße!
Hallo Payroll,
meines Wissens muss doch, sobald man die 50,-Grenze überschreitet, der komplette Betrag versteuert werden (also 52,53?), oder verstehe ich das falsch?
Wenn ich mal in das Verarbeitungsprotokoll schaue steht da, so wie ich es jetzt habe folgendes:
Wenn ich abrechne 36,40 versteuert und 16,13 steuerfrei erhalte ich folgendes:
In beiden Fällen sieht es für mich falsch aus, da der Betrag 16,13 immer noch steuerfrei bleibt.
Hallo Gizmo,
meine Gedanke war, die Mitgliedschaft Firmenfitness unter Anwendung des § 37 b EStG abzurechnen.
In diesem Fall kann der durch das Darlehen entstehende geldwerte Vorteil im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze steuerfrei bleiben.
Im Dokument 1080841 wird zudem beschrieben, wie die Übernahme aller anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die Sachzuwendung Mitgliedschaft Firmenfitness durch den Arbeitgeber realisiert werden kann.
Beste Grüße!
An die Möglichkeit hatte ich nicht gedacht. Ich habe es eingebeben und erhalte
Im Netto steht dann
Somit ist der Betrag 36,40 € nach §37 b EstG versteuert?
Sieht es korrekt aus?
Guten Morgen,
das macht auf mich einen vernünftigen Eindruck! Die 9015 hat einen anderen Ursprung?
Beste Grüße!
@Gizmo schrieb:
Vielleicht nicht gerade zum Thema, aber wie hoch und von wann ist das Darlehen, dass es zu einem solchen Zinsvorteil kommt?
Fünfstellig? Ich kenne Arbeitgeber, bei denen dies durchaus denkbar ist.
@Payroll schrieb:Fünfstellig? Ich kenne Arbeitgeber, bei denen dies durchaus denkbar ist.
Ja, aber...
Übersehe ich etwas?
Guten Morgen,
der Nettoabzug 9015 ist die Zuzahlung der MA zum Fitnessstudio.
Über genauere Infos zum Darlehen möchte ich hier nichts sagen. Das passt so.
In diesem Falle geht es tatsächlich um das korrekte Verbuchen des Bezuges.
Aber danke für Eure Infos schon einmal!
Es fehlen leider die Tatsachen. Belassen wir es dabei!
Ist das tatsächlich ausschlaggebend?
Ich wollte nicht unfreundlich sein, aber ich dachte zum verbuchen eines Sachbezuges, der den Satz um 2,53 € übersteigt, wäre es nicht wichtig.
Nicht böse sein, es so gut für mich, danke Euch!
Schönes Wochenende!