Guten Tag zusammen,
wir haben einen monatlichen stf.+sv-freien Sachbezug der mit der Stammlohnart 869 abgerechnet wird. Nun haben wir einen Mitarbeiter mit einem AG-Darlehen der durch den geldwerten Vorteil die Freigrenze von 50 € überschreitet.
Nun schaffe ich es leider nicht, dass sowohl die 50 € + der geldw. Vorteil steuerpfl. abgerechnet werden.
Wenn ich die LoA 237 rauslösche und diese durch einen Steuerpflichten Sachbezug ersetze, dann wird der Zinsvorteil wieder steuerfrei berechnet. Habe ich einen Denkfehler?
Danke und viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nur eine Zwischenfrage. Die Gesamtdarlehen an den AN liegen also nicht unter dem zinsfreien Betrag von 2.600 € lt. BMF? Erst dann ist der Sachbezug ja notwendiger Weise nicht mehr stfr.
@cro Also diese Grenze sagt mir jetzt gar nichts, aber das Darlehen liegt deutlich über dieser Grenze.
@BG_MORA schrieb:@cro Also diese Grenze sagt mir jetzt gar nichts, aber das Darlehen liegt deutlich über dieser Grenze.
Hier die Fundstelle: LStH 2021 - Steuerliche Behandlung von… (bundesfinanzministerium.de)
Auszug daraus:
Zinsvorteile, die der Arbeitnehmer durch Arbeitgeberdarlehen erhält, sind Sachbezüge. Sie sind als solche zu versteuern, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 € übersteigt.
@cro danke für den link, sehr interessant, war mir noch nicht bekannt
Aber leider ist das noch nicht die Lösung meines Problems, da das Darlehen deutlich über der Grenze von 2600 € liegt.
Vermutlich hat man LODAS nicht beigebracht oder beibringen können, dass in diesem Fall beide Sachbezüge steuerpflichtig sein müssen.
Wenn es nicht noch einen Workaround gibt, musst du wohl mit 2 eigenen Lohnarten arbeiten, bis das Restdarlehen unter 2600€ ist.
Ich würde dabei versuchen, den automatisch berechneten Zinsvorteil immer über die Bewegungsdaten wieder herauszunehmen, damit du nicht in den Darlehenseinstellungen rumfummeln musst.
@pogo Genauso habe ich es jetzt auch gemacht, bzw. habe ich die automatische Überwachung raus genommen und den Zinsvorteil über die Bewegungsdaten gebucht sowie eine neue LoA für den Sachbezug angelegt.
Danke an euch für den Hinweis mit der 2600 € Grenze!