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Dachdeckerin Beschäftigungsverbot

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letzte Antwort am 22.11.2022 17:33:46 von Jacqueline_Schön
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Frage_2022
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Guten Tag,

 

abzurechnen ist eine Dachdeckerin im vollen Beschäftigungsverbot. Ändere ich die Lohnart148 (Mutterschutzlohn Stunden) unter Baulohn so wie die "normale" Lohnart für gearbeitete Stunden? Ist sonst noch etwas zu beachten? Ich denke, Beiträge an SOKA Dach sind zu zahlen auch wenn sie nicht arbeitet, oder? Was ist mit den ZVK Betrag, welcher auf der Abrechnung im Brutto-Bezüge Feld ausgewiesen wird  (Beispiel:  **** ZVK-Bau 76,80  st-frei)?

 

Vielen Dank und viele Grüße

Pia Büttner

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
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Hallo Pia Büttner,


entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung auf Ihren Beitrag.

 
Folgendes ist hier zu beachten:


Als Bruttolohn in der ZVK gilt der für die Berechnung der Lohnsteuer zu Grunde liegende und in die Lohnsteuerkarte oder die Lohnsteuerbescheinigung einzutragende Brutto-Arbeitslohn einschließlich der Sachbezüge, die nicht pauschal nach § 40 EStG (EStG) versteuert werden.

 

Damit ist der steuerpflichtige Bruttolohn während des Beschäftigungsverbots auch in der ZVK pflichtig.


Für die Stundenstatistik handelt es sich um bezahlte Stunden / Krankheitsstunden.

 
Ebenfalls ist für die Schlüsselung zu Saison-Kug hier "Stunden ohne Wintergeld / Betrag für Sollentgelt" auszuwählen, da für die Stunden kein Mehraufwandswintergeld gezahlt werden darf.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.11.2022 17:33:46 von Jacqueline_Schön
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