Hallo 🙂
Mein Mandant bekommt nach erfolgter Lohnabrechnung die Auswertung 201 und 202 und gibt somit die Lohnzahlungen frei.
Meine Kollegin, die nun die Buchführung übernommen hat, möchte gerne eine DTA Datei zum einspielen der Löhne um bei entsprechenden Differenzen diese schneller finden zu können.
Wie bekomme ich es hin, das ich mir ohne Wiederabrechnung eine DTA Datei nachträglich ausgeben lassen kann ?
Hallo,
waren die Zahlungen (z.B. Auswertung 200) bereits mit der Abrechnung auf DTA Datei geschlüsselt? Dann kann die DTA Datei über LODAS Auswertungen ausgegeben werden. Wenn die Auswertungen bisher nicht auf DTA Datei geschlüsselt waren, müssen die Auswertungen umgeschlüsselt werden. Im Anschluss ist eine Wiederabrechnung komplett notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG