Liebe Community,
ich habe ein Problem und zwar:
Die Mitarbeiterin war bis zum 5.11.24 in Elternzeit. Ab dem 6.11.24 war Sie wieder im Anstellungsverhältnis.
Ich habe das Ende der Elternzeit sowohl im Kalender erfasst sowie auch unter Stammdaten/Besonderheiten/Mutterschutz eingegeben, doch leider wird keine zutreffende Meldung zur Sozialversicherung erstellt.
Könnt ihr mir sagen woran das liegt? Was mache ich falsch?
Lieben Gruß,
Heike
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wie war denn der Zeitraum der Elternzeit?
Welche Meldung fehlt dir denn?
Welche Meldungen gibt es überhaupt?
Wurde schon die neue Elternzeitbeginnmeldung erstellt?
Oder nur die Unterbrechungsmeldung bis zum Elternzeitbeginn?
Wenn es die Unterbrechungsmeldung gab, müsste jetzt eine Jahresmeldung für den Zeitraum 6.11.24 bis 31.12.24 erstellt worden sein. Mehr aber auch nicht.
Guten Morgen,
die Arbeitnehmerin war vom 05.11.2022 bis zum 05.11.2024 in Elternzeit.
Mir fehlt die Meldung Ende der Unterbrechung (neuer Meldegrund 37).
Die Meldung zu Beginn der Elternzeit erfolgte Problemlos, aber die Meldung zum Ende der Elternzeit nicht.
Die Jahresmeldung habe ich bekommen, die umfasst den Zeitraum 06.11.-31.12.2024.
Moin,
mal ein Auszug aus der TK-Seite, die das von @pogo schon geschriebene verdeutlicht:
Und wenn die Elternzeit schon 2023 begonnen hat - wie gehen Arbeitgeber dann vor?
Für alle Zeiträume der Elternzeit, die vor dem 1. Januar 2024 beginnen, gibt es eine Übergangsregelung: Für diese Fälle müssen keine Ende-Meldungen abgegeben werden. Es ist auch keine Ende-Meldung nötig, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.
Die neue Meldepflicht entsteht erstmalig bei Elternzeiten, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen.
Okay, vielen lieben Dank für die Info.
Die Krankenkasse hatte die Meldung gefordert, deshalb bin ich überhaupt erst darauf gestoßen das diese nicht erzeugt wurde.