Hallo,
habe einen Mitarbeiter, der vom 15.12.20 bis 08.01.21 Krankengeld bezogen hat
und nun zum 31.03.21 austritt.
Die Abmeldung wurde für den Zeitraum 01.01. bis 31.03.21 erstellt.
Meiner Meinung nach müsste der Zeitraum aber vom 09.01. bis 31.03.21 lauten;
kann mir jemand weiter helfen?
Viele Grüße
Anja
Eine Unterbrechungsmeldung, z.B. vom 1.1.20 bis 14.12.20, hast du ja nicht erhalten, da das Beschäftigungsverhältnis nicht für länger als einen vollen Kalendermonat unterbrochen wurde.
Nur nach Unterbrechung eines vollen Kalendermonats würde im Anschluss die Bescheinigung den Zeitraum von Wiederaufnahme des Beschäftigungsverhältnisses bis Beschäftigungsende umfassen.
Das ist richtig, danke für den Hinweis.