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DEÜV Jahresmeldung nach Systemwechsel

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letzte Antwort am 30.06.2021 10:47:00 von mandyf
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mandyf
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Hallo,

 

Ich habe ein Problem. Mein Mandant hat zum 31.12.2020 das Abrechnungssystem gewechselt. Leider habe ich vergessen das Häkchen zu setzen damit die DEÜV-Jahresmeldung erstellt wird. Kann ich jetzt nachträglich die 52er Meldung noch aus Lohn und Gehalt senden oder muss ich für jeden Mitarbeiter eine Meldung über SV.net machen?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

VG Mandy

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

habe ich noch nicht probiert, aber ich wüsste keinen Grund, der dagegen spricht. Probieren Sie das doch aus, wenn Sie LuG noch haben.

 

Viele Grüße

T. Reich

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mandyf
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Hallo,

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Aber wie kann ich die Meldung versenden?

 

12/2020 ist abgerechnet und 01/2021 wird über das neue Programm abgerechnet. Also kann ich 01/2021 nicht mehr im Datev abrechnen etc?

 

VG Mandy

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 7
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Auf Mandantenebene über Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | DEÜV... | Abmeldung. Dann den letzten Monat für die Abmeldung angeben und los geht's... hoffentlich. 😉

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mandyf
Beginner
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Nachricht 5 von 7
470 Mal angesehen

Eine Abmeldung wegen Systemwechsel habe ich schon gemacht.

Mir fehlt jetzt nur noch die Jahresmeldung (52).

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 6 von 7
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Wenn Sie eine Abmeldung (Grund 36) zum 31.12.2020 gemacht haben dann brauchen Sie keine Jahresmeldung (Grund 50) mehr zum 31.12.2020 machen. 

 

Wieso wollen Sie für alle Arbeitnehmer eine Meldung Grund 52 machen? Das wäre eine Unterbrechungsmeldung wg. Elternzeit.

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mandyf
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Ich habe mich vertippt. Es sollte 50er Meldung heißen. 

 

Sie haben völlig recht. Die 36er Meldung ersetzt die 50er Meldung. Da stand ich jetzt aber voll auf dem Schlauch.

 

Danke für Ihre Zeit!

 

VG Mandy

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letzte Antwort am 30.06.2021 10:47:00 von mandyf
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