Was macht bzw. soll der Mandant machen, wenn er Unterlagen von neuen Mitarbeitern hochladen will, die noch nicht in der Personalakte angelegt sind.
Einen neuen Mitarbeiter kann er nicht anlegen.
Bleibt wohl nur die Möglichkeit, das Dokument als "Unternehmensweites" Dokument anzulegen?
Selbst wenn der Mitarbeiter über DATEV Personaldaten angelegt wird, wirkt sich das nicht auf die DATEV Personalakte aus?
Aber auch dort können keine Unterlagen hochgeladen werden.
Irgendwie noch nicht so ganz rund der Prozess.
@rlueke schrieb:
Bleibt wohl nur die Möglichkeit, das Dokument als "Unternehmensweites" Dokument anzulegen?
Kommt drauf an, wie zeitkritisch es ist 🤔? Wenn's noch warten kann, bis der MA dort auftaucht, einfach im Reiter "in Arbeit" stehen lassen und dann zuordnen, wenn der MA auszahlbar ist.
Oder per Belegtransfer hochladen, weil die Dokumente dann nicht "in Arbeit" sondern unter "freigegeben" auftauchen und für die Kanzlei nutzbar sind. Geht dann aber nur mit Windows.
@rlueke schrieb:
Selbst wenn der Mitarbeiter über DATEV Personaldaten angelegt wird, wirkt sich das nicht auf die DATEV Personalakte aus?
Nein, weil die neuen MA erst durch eine manuelle Synchronisation ins Lohnprogramm übernommen werden müssen.
@rlueke schrieb:
Irgendwie noch nicht so ganz rund der Prozess.
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@rlueke schrieb:
Bleibt wohl nur die Möglichkeit, das Dokument als "Unternehmensweites" Dokument anzulegen?
Es ist möglich ein Dokument freizugeben, wenn das Feld Name nicht ausgefüllt wurde. Somit ist es nicht zwingend das Dokument als unternehmensweit zu hinterlegen.