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DATEV Lohn und Gehalt: Nettoabzug bei Eigenanteil Firmenhandy

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letzte Antwort am 14.10.2021 11:12:34 von Sahin1
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Smash_Green
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Hallo Zusammen,

 

anbei ein eigentlich triviales Thema, ich komme aber mit der Lexinform Doku trotzdem nicht weiter.

 

Die Arbeitnehmer erhalten ein Firmenhandy. Wer ein Handy mit Zuzahlung wünscht, muss dieses aus dem Nettogehalt zahlen. Der Eigenanteil soll beim Gehalt erfolgen.

 

Wie gehe ich vor und welche Lohnart muß ich wählen?

 

Danke und viele Grüße

 

Daniel

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Smash_Green
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Kann ich hierfür ggf. Lohnart 9004 Telefon verwenden? Diese wird nur im Nettolohn erfasst, aber wie mir scheint kann ich hierzu keine einmaligen Abzug erfassen, sondern man muß daran denken, dass im nächsten Monat aus der Abrechnung herauszunehmen. Richtig?

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Daniel, 

 

die Mitarbeiter erhalten ein Firmenhandy und die Zuzahlung soll vom Nettogehalt abgezogen werden. 


Die Lohnart "9004 Telefon" ist eine Nettolohnart welche Sie hierfür verwenden können.

 

Wenn die Buchung nur einmalig erfolgen soll, buchen Sie die Lohnart über die Monatserfassung bei dem Mitarbeiter oder auf Mandantenebene in den Bewegungsdaten | bei Stapelerfassung Monat. Dort können Sie die Lohnart direkt für mehrere Mitarbeiter buchen. 


Haben Sie die Lohnart bei dem Mitarbeiter unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge erfasst und die Abrechnung soll nur einmalig erfolgen ist es wichtig, dass Sie eine neue Historie für die Lohnart 9004 erfassen und als Betrag 0,00 EUR für den nächsten Abrechnungsmonat hinterlegen. 


Erfolgt diese Anlage nicht, dann wird mit der nächsten Abrechnung die Lohnart 9004 erneut abgerechnet. 


Viele Grüße 


Lara Hien 
Personalwirtschaft 
DATEV eG 

Smash_Green
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Hallo Lara,

 

ich habe nun den selben Fall noch einmal und die 1.Variante über die Monatserfassung ausprobiert und gespeichert.

Siehe Bild.

 

Wenn ich nun eine Probeabrechnung fahre, fehlt der Betrag (Bild)

 

Was nun?

 

Gebe ich hingegen den Betrag mit negativen Vorzeichen unter der Monatserfassung ein, erfolgt die Abrechnung mit dem doppelten Betrag. Das ist doch merkwürdig, oder?

 

VG
Daniel

Smash_Green
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Anbei auch noch einmal das Beispiel über die Stapelerfassung und der doppelten Berücksichtigung.

Smash_Green
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Smash_Green
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OK, Problem gefunden. Ich hatte vor zwei Monaten schon vorgearbeitet.😞 

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Sahin1
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Hallo ich hätte da noch eine Frage:

Gegen was für ein Fibu-Konto haben Sie die Zuzahlung des Mitarbeiters gebucht?

 

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letzte Antwort am 14.10.2021 11:12:34 von Sahin1
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