Hallo Community,
wir haben zum 01.11.2008 von SBS auf DATEV Lohn und Gehalt umgestellt und in diesem Zuge auch alle Personalnummern (auch bereits ausgeschiedene Mitarbeiter) übernommen. Nun ist es So, dass ein ehemaliger Mitarbeiter zum 01.01.2016 wieder eintritt (Austrittsdatum 31.12.2007). Hier möchte der Mandant gern, dass dieser Mitarbeiter mit der "alten" Personalnummer fortgeführt wird, somit haben wir ein neues Eintrittsdatum generiert, funktioniert auch alles. Nun kommt nach der Probeabrechnung jedoch folgende Meldung von DATEV Lohn und Gehalt:
Fehler #LN13374
DEÜV: Es fehlen die erforderlichen Unfallversicherungsangaben für die Meldung mit Abgabegrund 92 zum 31.12.2015.
Hinweis #LN13328
Der aktuelle Eintritt des Mitarbeiters (01.01.2016) liegt nach dem 31.12.2015.
>> Meldezeiträume vor dem aktuellen Eintritt werden nicht betrachtet.
Heißt dies nun, dass ich den Fehler/die Meldung ignorieren kann? Erfolgt trotzdem die Lohnabrechnung mit Monatswechsel?
Für eine Lösung wäre ich Ihnen dankbar.
MFG
Daniel Fünfert
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Fünfert,
da der betroffene Mitarbeiter im Jahr 2015 nicht beschäftigt war, kann diese Meldung ignoriert werden.
Erstmalig muss für das Kalenderjahr 2015 eine UV-Jahresmeldung abgegeben werden. Diese UV-Jahresmeldung wird automatisch mit der Version 10.1/10.2 mit der Lohnabrechnung Januar erstellt. Die UV-Jahresmeldung wird für aktive Mitarbeiter ab der Version 10.1/10.2 automatisch mit der Lohnabrechnung Januar 2016 erstellt.
Für Mitarbeiter, die in 2015 ausgetreten sind, erfolgt die Meldungserstellung mit dem Monatsabschluss Januar 2016.
Weitere Details zu diesem neuen Meldegrund finden Sie im Dokument: Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Hintergrund (Dok.-Nr. 1012830).
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEVeG