Liebe DATEV,
warum wird die Auswertung 447 bei Quarantäne etc bei Nachberechnungen nicht pro Nachberechnungsmonat ausgegeben, sondern eine Auswertungen für den gesamten Zeitraum.
Z.Bsp. habe ich eine Nachberechnung Quarantäne für November und Dezember, die ich im Rahmen der Januar-Abrechnung nachberechne. Ich muss 2 Zeiträume im Erstattungsantrag angeben, die Auswertung 447 bekomme ich aber nur einmal mit der Summe der beiden Zeiträume. Also muß ich jeden Betrag manuell ermitteln, um den Erstattungsantrag füllen zu können.
Ich gehe davon aus, dass das Problem nicht nur bei uns existiert. Vllt wäre es möglich, die Auswertung 447 je Quarantäne-Zeitraum bzw. Quarantäne-Monat auszuwerten? Oder gibt es da irgenwo einen Haken, den man setzen muss?
Viele Grüße,
Anja Busse
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Anja Busse,
das ist richtig.
Wenn die Fehlzeit monatsübergreifend rückwirkend per Nachberechnung erfasst wird, wird die Auswertung 447 für den aktuellen Monat mit den kumulierten Werten ausgegeben.
Da es sich bei der Auswertung 447 um ein unterstützendes Berechnungsschema handelt und keine Datenübermittlung stattfindet, ist es leider nicht möglich, den einzelnen Zeitraum auszuwerten.
Hallo Frau Schön,
dachte ich mir doch, vllt. kann man es bei DATEV aber trotzdem ins Auge fassen, die Auswertung je Fehlzeit auszugeben, denn das "unterstützendes Berechnungsschema " nützt uns nichts, wenn wir am Ende doch alles manuell ausrechnen müssen. Und es wird ja eh jede Fehlzeit für sich ausgerechnet......
Ich weiß nicht, wie das bei anderen DATEV-Nutzern ist, aber wir haben den Fall schon öfter mal.
Viele Grüße und einen angenehmen Arbeitstag.
Anja Busse
Hallo Frau Busse,
wir haben Ihren Wunsch gern aufgenommen. Derzeit können wir nicht sagen, ob oder wann eine Änderung erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Absolut. Ganz deiner Meinung. Ich habe auch verzeifelt danach gesucht, ob es einen Trick gibt 😞 so ist es eigentlich keine Hilfe für uns.
Ich schließe mich an, Monatsübergreifend ist die Auswertung nicht mehr zu gebrauchen.
Im Erstattungsantrag wird zudem jetzt noch die Umlage abgefragt, die ist auch gar nicht ersichtlich. Hier sollte noch nachgebessert werden.
Oder ist irgendwann vielleicht auch mal eine Datenübermittlung geplant.. ??