Hallo Zusammen,
wir haben folgendes Problem:
Ein MA verdient weit über der Beitragsbemessungsgrenze und war im Januar 19 für ein Tag krank.
Lt. DÜ-Protokoll zum Antrag auf Erstattung hat das System ein fortgezahltes Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von 462,38€ und eine Erstattung in Höhe von 250,54€ errechnet. Der AG hat bei der DAK 50% Erstattungssatz gewählt.
Auf der 2. Seite des Erstattungsantrag steht: "Begrenzung auf BBG"-Nein!
Das ist doch falsch, hier müsste ein "Ja" stehen!
Bei allen anderen KK ist dies korrekt.
Ich habe herausgefunden, dass bei den Institutionen Krankenkasse die DAK mit der BN: 15035218, unter dem Reiter " U1/U2 Sätze ab 2010" der Haken bei Begr. auf BBG für U1/U2 fehlt.
Ich habe die ITSG daraufhin angeschrieben. Diese meint, dass es Aufgabe der einzelnen KK sei. Sie stellen nur die Datei zum Download bereit.
Die DAK habe ich auch schon informiert. Ich glaube aber der Sachbearbeiter war da überfordert.
Hat jemand das gleiche Problem, bzw. kann mir einer eine Lösung anbieten?
Vielen Dank und noch einen schönen Tag.
Christian Sobernigg
Hallo,
ich habe auch das Problem, nur andersrum.
Ich habe einen MA unter der BBG und die AAG wird mit BBG berechnet.
Im Program habe ich kein Häkchen gesetzt, aber in den Institutionen KK hat diese KK ein Häkchen drin.
Meinst du das kommt von der KK direkt und ich muss mit der KK darüber reden?
die KK hat mich aber auch darauf aufmerksam gemacht, das der MA mit BBG abgerechnet ist.
Kann evtl. jemand helfen...... bitte.
LG Heli
so nun habe ich noch mal alles durchgesehen und bei allen KK ist ein Häkchen. Es werden alle MA`s mit Begrenzung auf BBG berechnet.
Hallo Heli,
Ihre Antwort finden Sie in folgendem Thread: AAG wurde mit Beitragsbemessungsgrenze berechnet
Hallo Frau Heubeck,
ich habe das Problem auch. Bei der entspr. KK sind in der Institutionsverwaltung alle Daten richtig eingespielt. Der MA ist über der BBG. Jedoch wird im Programm die Lohnart 2102 Nettolohn in den Mitarbeiter-Stammdaten gespeichert. Der LFZG-Antrag wird ohne Berücksichtigung der BBG vom vollen Brutto berechnet. Ist hier vielleicht die Schwierigkeit, dass die Lohnart Nettolohn gespeichert ist?
Besten Dank für die Antwort!
Viele Grüße
Hallo Frau Heubeck,
ich bitte meine Anfrage vom 28.01.2025 zu ignorieren. Die Meldung der KK über den zu hohen Erstattungsbetrag war nicht korrekt. Die BBG ist von der DATEV berücksichtigt worden.
Besten Dank nochmal.
Viele Grüße