Hallo,
ich habe einen Mitarbeiter abgerechnet, der unter der BBG liegt.
Nun war er krank und wurde mit AAG abgerechnet.
Die AAG Berechnung wurde mit Begrenzung auf die BBG gerechnet.
Ich habe aber kein Häkchen bei der Begrenzung BBG drin.
Wie kann es dann so berechnet werden?
LG Heli
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Hallo Heli,
ob bei der Ermittlung des erstattungsfähigen Entgelts auf die BBG abgegrenzt wird oder nicht legt jede Krankenkasse für sich in ihrer Satzung fest.
Diese Festlegungen sind im Rechenzentrum hinterlegt und können nicht beeinflusst werden. Wenn die Krankenkasse in ihrer Satzung die Begrenzung auf die BBG festgelegt hat, wird dies automatisch von Lohn und Gehalt berücksichtigt.