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DÜ Arbeitsbescheinigung Punkt 3.3

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letzte Antwort am 08.04.2024 09:32:30 von Gökhan_Aras
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ISO_Much12
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Liebe Community,

 

Wenn ich eine DÜ Arbeitsbescheinigung über DATEV versende für einen Mitarbeiter der ausgeschieden ist oder noch ausscheidet, wird unter Punkt 3.3 - immer ein Kreuz gemacht und dann steht da ein Zeitpunkt der Freistellung, ich hab den aber nicht eingegeben. Woher nimmt Datev diese Daten?

k_hacker
Aufsteiger
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Angaben zu Kündigung können beim jeweiligen Mitarbeiter unter Stammdaten > Beschäftigung > Kündigung/Entlassung erfasst und bearbeitet werden.

 

Ich habe dort nicht automatisch Punkt 3.3. gefüllt. Dieser wird laut Beschreibung gefüllt wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet ist, weil die Beschäftigung nicht mehr ausgeübt wird, das Arbeitsverhältnis besteht jedoch fort (z.B. bei Freistellung während der Kündigungsfrist oder Aussteuerung aus dem Krankengeldbezugs)

-> so etwas müsste dann bei ihnen vorhanden sein (evtl. Kalendereinträge ?)

 

Wir nutzen den Datev Fragebogen Kündigung, damit wir vom Mandanten alle Informationen dazu richtig erfassen und ein Go für die Übermittlung haben. 

 

Vielleicht hilft ja auch das Hilfe Dok. von Datev Punkt 2.4.  weitere Angaben > https://apps.datev.de/help-center/documents/1070717 

VG
K. Hacker
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ISO_Much12
Beginner
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

 

Hab nun alles überprüft, aber nirgends bei den Mitarbeitern steht eine Kennzeichen UB.

 

Habe schon aus lauter Verzweiflung die Daten über SV-Meldeportal gemeldet, aber das ist natürlich sehr aufwändig alles da einzutippen.

 

Hab mal ein screenshot angehängt, vielleicht hat es ggf. damit was zu tun. Ist das so richtig eingegeben, das ist das einzige, was ich mit Freistellung noch finde.

 

Vielen Dank für die Unterstützung.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bitte prüfen Sie, ob im Mitarbeiter unter Beschäftigung | Kündigung/Entlassung im Register Weitere Angaben zur Kündigung unter Zusatzangaben bei unwiderruflicher bezahlter Freistellung durch den Arbeitgeber das Kontrollkästchen Freistellung erfolgte einvernehmlich ausversehen angehakt ist.


Falls dies der Fall ist, entfernen Sie bitte den Haken im Kontrollkästchen und erstellen die Arbeitsbescheinigung neu.
Ansonsten wenden Sie sich bitte über unsere Servicekanäle an uns, um Ihren Sachverhalt genauer prüfen zu können.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.04.2024 09:32:30 von Gökhan_Aras
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