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DÜ Arbeitsbescheinigung: Bescheinigungszeitraum bei Systemwechsel

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letzte Antwort am 04.10.2018 10:37:13 von koecke
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koecke
Einsteiger
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Hallo zusammen,

gibt es eine Möglichkeit, das Beginn-Datum des Bescheinigungszeitraums der elektronischen Arbeitsbescheinigung (in Lohn und Gehalt) zu ändern?

Folgender Fall liegt vor:

Ausbildungsbeginn: 01.09.2015

Systemwechsel Lohnprogramm zum 01.09.2016 (vorher Fremdprogramm; manuelle Datenübernahme; 1. Abrechnungsmonat in Lohn und Gehalt: September 2016)

Ausbildungsende: 20.06.2018

Dateneingabe:

307325_pastedImage_2.png

307328_pastedImage_0.png

Vorschau Arbeitsbescheinigung:

307327_pastedImage_9.png

Vielen Dank bereits im Voraus.

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

bei der BEA Arbeitsbescheinigung, welche zusammen mit dem Austritt eines Mitarbeiters in Lohn und Gehalt erstellt wird, können keine Angaben z. B. zum Bescheinigungszeitraum verändert werden.

Sie haben alternativ die Möglichkeit die Arbeitsbescheinigung über das Programm Bescheinigungen zu erstellen.

Viele Grüße

Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG

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koecke
Einsteiger
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Guten Morgen Frau Hien,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Der Anruf beim DATEV-Teamservice ergab, dass man bei der Mandatsübernahme den historischen Beschäftigungsbeginn hätte hinterlegen müssen (Jedoch hatte die vorherige Abrechnungsstelle leider fälschlicherweise die Mitarbeiter komplett abgemeldet statt einen Systemwechsel zu melden, sodass wir diese zum 01.09.2016 wieder anmelden mussten).

Interessanterweise ist der Bescheinigungszeitraum nur bei der elektronischen übermittelten Arbeitsbescheinigung vorhanden. Der Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses darf aber anscheinend zum Bescheinigungszeitraum abweichen:  309685_pastedImage_2.png309684_pastedImage_1.png

Bei der Papier-Arbeitsbescheinigung ist lediglich der Zeitraum des Beschäftigungsverhältnis vorhanden. Mein "Problem" wäre dort also gar nicht vorhanden, weil gar nicht erforderlich anzugeben.

309692_pastedImage_6.png

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letzte Antwort am 04.10.2018 10:37:13 von koecke
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