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DÜ Arbeitgeberkonto - Auswertung 435

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letzte Antwort am 22.08.2024 10:37:21 von pogo
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myview
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen,

 

ich habe mit der Juli-Abrechnung einen neuen Mitarbeiter abgerechnet, der bei einer bei uns bisher nicht verwendeten Krankenkassen versichert ist. Das hat auch soweit ich es sehen konnte, alles funktioniert. Allerdings gab es keine Auswertung 435 erstellt. Demnach gehe ich davon aus, dass auch keine Daten an die Krankenkasse gesendet worden sind.

Mitte August erhielt ich dann ein Schreiben mit der Aufforderung, den Datensatz für das Arbeitgeberkonto zu senden.

Heute habe ich die August-Abrechnung gestartet und wieder keine Auswertung 435 erhalten.

 

Ich habe im Hilfe-Center gesucht, aber keine Lösung gefunden, warum keine Daten versendet werden oder wie ich nachträglich Daten senden kann.

 

Die Daten für das Arbeitgeberkonto sind erfasst; das habe ich nachgeprüft, mit Ausnahme der SEPA-Lastschrift, weil wir das bei keiner Krankenkasse machen.

 

Wieso wurden keine Datensätze gesendet?

Wie kann ich das nachträglich anstoßen?

 

Vielen Dank

 

myview

 

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 4
348 Mal angesehen

- Überprüf das Übernahmeprotokoll (Zeitraum vom 01.07. bis heute), ob es eine Anforderung der Krankenkasse gab. Wenn es keine Anforderung gab, kann auch nichts gesendet werden.

 

- Gab es keine Anforderung, ruf bei der KK an und frag, ob sie die Anforderung manuell anstoßen können.

 

- Gab es eine Anforderung, wende dich an DATEV und frag nach dem Grund, warum diese nicht beantwortet werden konnte.

 

Ein proaktives Senden von Daten zum Arbeitgeberkonto ist bei DATEV nicht möglich. Das ginge nur über das SV-Meldeportal.

myview
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
333 Mal angesehen

Vielen Dank, pogo!

 

Das war hilfreich. 

Ich habe deine Punkte abgearbeitet.

Es gab keine Anforderung im Übernahmeprotokoll. Daher habe ich angerufen und sie können die Anforderung manuell anstoßen. Bei der nächsten Abrechnung sollte es also funktionieren.

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pogo
Experte
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Nachricht 4 von 4
327 Mal angesehen

Wenn du vor der nächsten Abrechnung den Mandanten öffnest und die Anforderung siehst, können die Daten auch mit dem Senden von Stammdaten vorher schon übermittelt werden.

Allerdings ist das nicht so eilig, wenn man kein Lastschriftmandat übermitteln will/muss.

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letzte Antwort am 22.08.2024 10:37:21 von pogo
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