Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Kann mir jmd meine Frage beantworten, ob ein MA in 2020 eine Coronaprämie erhalten darf und dieser Betrag 2021 nochmals bezahlt werden darf, oder gilt es als einmalige gesamte Leistung in der Coronazeit?
Ebenso meine Frage, ob eine einmalig gezahlte Leistungsprämie steuerfrei gezahlt werden darf( wenn ja, unter welcher Lohnart ist dies zu erfassen)
Gruß
Claudia
Guten Morgen,
die Corona-Prämie darf maximal 1500,- Euro betragen für den Gesamtzeitraum bis 30.06.2021. D.h. wenn z.B. im Sep. bereits 900,- Euro gezahlt wurden, dürfen jetzt max. 600-, Euro gezahlt werden. Wie oft die Prämie gezahlt wird, ist unerheblich. Wichtig ist nur, dass die Auszahlung bis 30.06.2021 erfolgt (außer, die Regelung wird verlängert) und insgesamt 1500,- Euro nicht übersteigt.
Eine Leistungsprämie ist m.E. normal steuer- und sv-pflichtiger Lohn.
VG