Hallo an Alle,
ich arbeite mit LuG, ich soll die Coronaprämie für die Pflegebetreibe abrechnen. Nun gibt es aber per Gesetz einige Besonderheiten bei der Prämie.
Die Prämie ist:
- Steuer- und SV-Abgabefrei für 2020
- keine Anrechnung/ Vermischung mit den 44-€ Sachgutschein
- die Prämie gilt als Beihilfe nach §3 Absatz 11 EStG (wobei ich nicht weiß was das heißt ich bin KEINE Steuerfachangestellte)
- sie darf nicht in das Jahresbrutto mit eingerechnet werden (darf nicht bei der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden)
Nun meine Fragen:
Kann ich die LA selbst so anlegen? Und wie kann ich das machen ohne das ich was falsch zusammenbastele
Wird ggf. über die DATEV eine gesonderte LA eingespielt?
Kann ich, da ich den Nachweis der ausgezahlten Prämien gegenüber den Pflegekassen nachweisen muss, eine gesonderte Auswertung mit dem Lohn erstellen, in der nur die Coronaprämie anonymisiert nachgewiesen werden?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, ich sage schon mal DANKESCHÖN und hoffe auf schnelle Antworten.
Grüße
Petra Busch
Hallo Petra Busch,
Ihre Anfrage wurde bereits im Beitrag "Steuerfreie Prämie in Coronazeiten" beantwortet.
Ein gesonderter Ausweis oder eine Auswertung über die ausgezahlte Prämie erfolgt nicht.
Viele Grüße aus Nürnberg
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG