Erfordert die Corona Sonderzahlung eine schriftliche Vereinbarung mit dem AN oder reicht als Dokumentation die Lohn-Abrechnung aus?
Unbedingt schriftlich: Kann hier leider nur zitieren, Fundstelle fehlt mir jetzt.
"Allerdings ist erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erkennbar ist, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelt und die übrigen Voraussetzungen des neuen § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes eingehalten werden."
ja muss schriftlich dokumentiert werden und zum Lohnkonto genommen werden
Das stammt aus den FAQ Corona beim BMF. Wir haben dazu umfänglich eine gesetzliche Grundlage gesucht und - leider - nicht gefunden.
Ich frage mich, ob heutzutage schon FAQ eine gesetzliche Wirkung entfalten...