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Corona Sonderzahlung

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letzte Antwort am 02.12.2020 18:53:56 von TN
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zimmer
Beginner
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Erfordert die Corona Sonderzahlung eine schriftliche Vereinbarung mit dem AN oder reicht als Dokumentation die Lohn-Abrechnung aus?

MZ
cro
Experte
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Nachricht 2 von 4
211 Mal angesehen

Unbedingt schriftlich: Kann hier leider nur zitieren, Fundstelle fehlt mir jetzt.

 

"Allerdings ist erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erkennbar ist, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelt und die übrigen Voraussetzungen des neuen § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes eingehalten werden."

 

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mkg
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
206 Mal angesehen

ja muss schriftlich dokumentiert werden und zum Lohnkonto genommen werden

 

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TN
Fachmann
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Nachricht 4 von 4
161 Mal angesehen

Das stammt aus den FAQ Corona beim BMF. Wir haben dazu umfänglich eine gesetzliche Grundlage gesucht und - leider - nicht gefunden.

 

Ich frage mich, ob heutzutage schon FAQ eine gesetzliche Wirkung entfalten...

3
letzte Antwort am 02.12.2020 18:53:56 von TN
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