Vielleicht findet sich ja hier die passende Antwort:
PS: Die Corona-Prämie für Pflegekräfte ist gemäß GKV jedenfalls unpfändbar.
(Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150a Absatz 7 SGB XI über die Finanzierung von Sonderleistungen während der Coronavirus SARSCoV-2-Pandemie für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen
(Prämien-Festlegungen Teil 1)
vom
29.05.2020
Punkt 8. Auszahlung an die Beschäftigten; Absatz 2)