Im Zusammenhang mit der Corona-Prämie, die bis 31.12.20 steuerfrei zahlbar ist, hätte ich folgende Frage, in der Hoffnung, dass mir von euch vielleicht jemand weiterhelfen kann..
Gilt hier das Zuflussprinzip? Also muss die tatsächliche Zahlung bis 31.12.20 erfolgt sein oder reicht zur Wahrung der Steuerfreiheit, wenn die Auszahlung mit dem Dezembergehalt Anfang Januar erfolgt?
Was muss ich im Lohnsteuerabzugsverfahren beachten?[...]
Beispiel:
Sie möchten Ihren zehn Mitarbeitern die 1.500 Euro nicht in Form von Barlohn gewähren, sondern haben für jeden einen Reisegutschein besorgt. Diesen können sich die Mitarbeiter am letzten Arbeitstag des Jahres 2020 bei Ihnen abholen. Leider holen die zwei Außendienstmitarbeiter den Gutschein erst im Januar 2021 ab.
Folge: Für die zwei Außendienstmitarbeiter müssen Sie Lohnsteuer einbehalten, da Sie die Zahlung des Arbeitgebers nicht bis zum 31.12.2020 geleistet haben. Sie haben die Gutscheine zwar schon im Dezember gekauft. Die Übergabe, der Zufluss erfolgte aber erst im Januar, dem nicht mehr begünstigten Zeitraum.