Im Zusammenhang mit der Corona-Prämie, die bis 31.12.20 steuerfrei zahlbar ist, hätte ich folgende Frage, in der Hoffnung, dass mir von euch vielleicht jemand weiterhelfen kann.. Gilt hier das Zuflussprinzip? Also muss die tatsächliche Zahlung bis 31.12.20 erfolgt sein oder reicht zur Wahrung der Steuerfreiheit, wenn die Auszahlung mit dem Dezembergehalt Anfang Januar erfolgt?
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