Hallo Community,
für die Corona Prämie nimmt man ja die StammLA 201.
Bei Baulohn ist diese LA aber bei der Entgelt für Berechnung Mindesturlaubsvergütung automatisch geschlüsselt bei Entgelt aus lohnzahlungspflichtigen Stunden.
Muss dieses nicht "kein Entgelt" sein?
Vielen Dank für Antworten 😉
Hallo,
die Stammlohnart 201 wird unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Baulohn nicht verändert.
Im Feld Heranziehen der Stunden/Beträge muss der Eintrag keine Verteilung von Stunden und Beträgen bestehen bleiben. Damit greift die Schlüsselung für die Mindesturlaubsvergütung nicht. Das Feld Entgelt für Berechnung Mindesturlaubsvergütung wird auch nicht geändert. Hier bleibt die Schlüsselung Entgelt aus lohnzahlungspflichtigen Stunden.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG