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Corona Prämie Baulohn Lohnart Lodas

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letzte Antwort am 10.12.2020 11:20:08 von Kristin_Frohmeyer
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heikes
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Hallo Community,

 

für die Corona Prämie nimmt man ja die StammLA 201.

 

Bei Baulohn ist diese LA aber bei der Entgelt für Berechnung Mindesturlaubsvergütung automatisch geschlüsselt bei Entgelt aus lohnzahlungspflichtigen Stunden.

 

Muss dieses nicht "kein Entgelt" sein? 

 

Vielen Dank für Antworten 😉

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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158 Mal angesehen

Hallo,


die Stammlohnart 201 wird unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Baulohn nicht verändert.


Im Feld Heranziehen der Stunden/Beträge muss der Eintrag keine Verteilung von Stunden und Beträgen bestehen bleiben. Damit greift die Schlüsselung für die Mindesturlaubsvergütung nicht. Das Feld Entgelt für Berechnung Mindesturlaubsvergütung wird auch nicht geändert. Hier bleibt die Schlüsselung Entgelt aus lohnzahlungspflichtigen Stunden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.12.2020 11:20:08 von Kristin_Frohmeyer
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