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CO2 Kompensation

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letzte Antwort am 09.03.2023 13:28:24 von n_troike
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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

hat jemand davon schon gehört?:

 

Könnte man im AN-Gehaltsumwandlungsverfahren (Bruttolohn wird zu einem steuerfreien und beitragsfreien Betrag umgewandelt) einen Betrag für CO2 Kompensation an dafür vorgesehene Unternehmen/Vereine abführen?

 

Grüße Nico

n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

 

wir sind hier leider noch nicht weiter gekommen aber ich wollte dann erstmal generell fragen:

 

Ist es möglich einen Betrag im Brutto umzuwandeln in einen steuerfreien Betrag (Entgeltumwandlung) und diesen Betrag (Nettoabzug) automatisch monatlich auf ein Konto zu überweisen?

 

Gibt es für solche Fälle eine feste Lohnart?

 

Würde das auch im Lohnkonto erscheinen?

 

Vielen Dank

Nico

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo,

 

ich gebe hier mal eine Antwort:

 

Mir (seit mehr als 25 Jahren uf den Gebieten der Einkommensteuer und Lohnabrechnung tätig) sind solche Gehaltsumwandlungen nicht bekannt. (Was nicht heißen soll, das es diese nicht gibt; ich  lerne gerne dazu!)

 

Man müsste dafür ja eine Rechtsgrundlage (beispielsweise in § 3 EStG) finden und könnte dann eine entsprechende Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einreichen.

 

Gegenfrage: Woher stammt denn diese Idee? Ggf. kann der Ideengeber, von dem Sie diesen Hinweis haben, weiterhelfen und Rechtsgrundlagen nennen?

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 6
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Hallo lohnexperte,

 

danke für die Antwort.

Mmmmmhhhh ja, hier wird erstmal nur laut gedacht. 

 

Es gibt Entgeltumwandlungen - eben nur nicht für diesen Fall, wie ich das jetzt verstehe.

 

Aber eine LA anlegen, die einen Teilbetrag einer vorhandenen Lohnart in Steuer und SV-frei umwandelt ist  möglich? Darin dann den Nettoabzug erfassen und alles erscheint auf dem Lohnkonto?

 

 

Ob es für unsere Idee eine Grundlage gibt wird natürlich mit unseren Steuerberater abgeklärt werden müssen.

 

Viele Grüße

Nico

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 5 von 6
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Gehaltsumwandlungen gibt es natürlich zBsp.BAV und entsprechende Lohnarten auch.

 

Aber warum die Umwandlung in ihrem Fall zur CO 2 Kompensation steuerfrei und damit auch sv frei sein soll, da fehlt mir jede Rechtsgrundlage.  Und kommt daher aus meiner Sicht nicht zum tragen bzw bei der nächsten SV und Lst Prüfung wird die Umwandlung rückgängig gemacht und besteuert und vorbeitragt und der AG haftet dafür. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 6
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Hallo bodensee,

 

ja wahrscheinlich eine totale Spinnerei die wir da im Kopf haben.

Aber wie gesagt wir machen nix ohne unseren Steuerberater.

 

Vielen Dank trotzdem

Nico

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letzte Antwort am 09.03.2023 13:28:24 von n_troike
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