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Bugelder auf Lohnabrechnung

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letzte Antwort am 11.03.2026 12:28:03 von VierscheJong
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VierscheJong
Beginner
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Hallo zusammen!

 

Ein Arbeitgeber übernimmt für seine Angestellten die Bußgelder (Blitzer). Die müssen auf die Lohnabrechnung, weil sv- und steuerpflichtig (geldwerter Vorteil), korrekt? Meine Frage lautet nun: Wie würdet ihr die bei L&G richtig buchen, sprich mit welcher Lohnart?

 

Vielen Dank.

martinkolberg
Experte
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Nachricht 2 von 3
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ChatGPT meint: 
(Sieht toll aus, aber bitte auf Korrektheit überprüfen)
___________________________

Ja, korrekt: Wenn ein Arbeitgeber Bußgelder (z. B. aus einem Blitzer) für Arbeitnehmer übernimmt, gilt das in der Regel als steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil und muss über die Lohnabrechnung laufen. Hintergrund ist u. a. die Rechtsprechung des Bundesfinanzhof (BFH), wonach die Übernahme eines Bußgelds durch den Arbeitgeber Arbeitslohn darstellt.

Grundsätzliche Abrechnung in Lohn & Gehalt (L&G / DATEV)

In der Praxis wird das normalerweise so umgesetzt:

1. Bruttobezug ansetzen
sonstiger Bezug / geldwerter Vorteil (steuer- und sv-pflichtig)

Typische Lösungen in DATEV Lohn und Gehalt:

  • Lohnart 270 – Sonstige Bezüge (sv- und steuerpflichtig)
    oder

  • Lohnart 250 – Sachbezüge / geldwerter Vorteil (sv- und steuerpflichtig)
    (je nach Kanzlei-Standard)

Viele Kanzleien legen dafür auch eine eigene Kanzlei-Lohnart an, z. B.:

„AG-Übernahme Bußgeld (steuer- und sv-pflichtig)“

Typische Buchungslogik

  1. Bußgeldbetrag als Brutto aufschlagen (z. B. 80 €)

  2. Auszahlung wieder neutralisieren, weil der AG die Rechnung direkt bezahlt

Beispiel:

Lohnart Beschreibung Betrag
270Sonstiger Bezug (Bußgeldübernahme)+80 €
9xxVerrechnung / Einbehalt−80 €

So entsteht:

  • steuer- und sv-pflichtiges Brutto +80 €

  • keine zusätzliche Auszahlung, weil der AG bereits gezahlt hat.

Wichtig

Die Regel gilt insbesondere seit dem BFH-Urteil zur Übernahme von Verwarnungs- und Bußgeldern bei Fahrern (z. B. Paketdienste). Nur sehr spezielle Konstellationen können anders bewertet werden.

Praxis-Tipp:
Viele DATEV-Kanzleien legen eine eigene Lohnart im Bereich 200–299 an, damit solche Fälle sauber getrennt von normalen Sachbezügen laufen.

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VierscheJong
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Martin,

 

vielen Dank für deine Antwort. Das heißt also, dass man z.B. die Lohnart sonstige Sachbezüge dann quasi kopiert und als Bußgeld deklariert.

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letzte Antwort am 11.03.2026 12:28:03 von VierscheJong
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