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Buchungsbeleg im Nachgang anfordern

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letzte Antwort am 02.03.2023 14:02:41 von stefanbrust
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Ralf_Bruns
Beginner
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Nachricht 1 von 7
433 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe in Lodas die Standartauswertung 80 erst nach der Erstabrechnung angelegt. Um den Buchungsbeleg im Nachgang anzufordern wurde versucht die Daten per temp. Auswertungssteuerung abzurufen. Wird dies mit dem Monat 02/2023 durchgeführt stehen nach Rückübertragung keine Daten zu Verfügung, bei Auswahl von 01/2023 kommt folgende Meldung:

 

fehler.png

 

Gibt es eine Möglichkeit nur den Buchungsbeleg anzufordern, oder muss hierfür eine komplette Wiederabrechnung gemacht werden? Hat letzteres eine Auswirkung auf andere Daten?

 

MfG
Ralf Bruns

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
397 Mal angesehen

Hallo Herr Bruns,


bitte senden Sie eine Wiederabrechnung, da der Lohnbuchungsbeleg nach jeder Lohnverarbeitung zur Übernahme in die Finanzbuchführung bereitgestellt wird.


Durch eine Wiederabrechnung werden alle Auswertungen neu bzw. nur bei Veränderung der Werte neu erstellt. Bei einer Wiederabrechnung einzelner Personalnummern werden die Brutto/Netto-Abrechnungen und Überweisungsträger bzw. Schecks für Lohn/Gehalt und VWL dagegen nur für die zu wiederholenden Mitarbeiter neu erstellt.


Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 1025913 - Wiederabrechnung oder Nachberechnung ins Rechenzentrum senden.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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MHoeft
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 7
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Ralf_Bruns
Beginner
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Nachricht 4 von 7
377 Mal angesehen

Den Ansantz mit der temporäre Auswertungssteuerung hatte ich bereits probiert, das hat leider nicht funktioniert, es kam lediglich die Meldung dass keine Daten zum Übertrag zur Verfügung stehen (siehe Ausgangspost).

 

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Ralf_Bruns
Beginner
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Nachricht 5 von 7
355 Mal angesehen

Ich würde es über die Wiederabrechnung machen, habe allerdings noch bedenken da wir mit Lodas im Januar gestartet sind und die Beitragsnachweise an die Krankenkassen falsch waren (aus Schätzung Vormonat). Werden diese auch nochmal abgesetzt, wenn ich die Wiederabrechnung durchführe? Falls ja, würde die Wiederabrechnung nicht in Frage kommen für mich nicht in Frage kommen. (gleiches gilt für Lohnsteuerbescheinigung)

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Ralf_Bruns
Beginner
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Nachricht 6 von 7
312 Mal angesehen

Das letzte Mal eine Info von mir für alle die Aufgrund des gleichen Fehlers auf diesen Threat stoßen. Bucht die Daten am besten manuell im Rechnungswesen. Nach Anruf in der Hotline sagte man mir, dass durch eine Wiederabrechnung höchstens der Beitragsnachweis "falsch" korriegiert wird. Dies ist leider nicht der Fall, die Beitragsnachweise von Januar und Februar wurden mit mir nciht ersichtlichen Summen nochmal falsch abgesetzt und müssen nun alle von mir händisch korrigiert werden. Die Zeit die ich in das Problem und die "Lösung" gesteckt habe und noch muss, hätte hier ohne Probleme ausgereicht die Daten mindestens einmal manuell ins Rechnungswesen einzugeben.

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stefanbrust
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 7
293 Mal angesehen

Alternativ kann man Buchungsbelege auch mit dem "Daten-Analyse-System Personalwirtschaft" abrufen, ob/wie das mit LODAS funktioniert und ob dafür ein Buchungsbeleg im RZ gespeichert sein muss, weiß ich leider nicht.

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letzte Antwort am 02.03.2023 14:02:41 von stefanbrust
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